Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte anlässlich des Bund-Länder-Beschlusses: „Nach dem Restart des Einzelhandels und des Gastgewerbes im Frühsommer konnten zwar viele Betriebe zwischenzeitlich wieder etwas aufatmen. Aber die wirtschaftlichen Folgen sind nach wie vor für viele Unternehmen spürbar. Für Branchen, deren Geschäftstätigkeit weiterhin erheblich eingeschränkt ist, ist die Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Ende des Jahres eine gute Nachricht.“
Auch die Verlängerung der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld hält Hoffmeister-Kraut für die richtige Entscheidung. „Solange die Corona-bedingten Einschränkungen im Wirtschaftsleben andauern, haben auch die Ziele dieser Maßnahmen weiterhin ihre Gültigkeit: die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Stabilisierung der betroffenen Unternehmen. Beide Ziele konnten durch die Sonderregelungen sehr gut erreicht werden.“
Die Vorgaben in Bezug auf die 3G-Regelung und die Testpflicht für Nicht-Geimpfte begrüßte die Ministerin: „Diese Vorgaben geben vor allem der Dienstleistungsbranche klare Regelungen an die Hand und schaffen Planungssicherheit.“ Positiv bewertete Hoffmeister-Kraut in diesem Zusammenhang auch die Verständigung von Bund und Ländern, künftigen Entscheidungen über infektionsschützende Maßnahmen neben den Inzidenzwerten noch weitere Indikatoren zu Grunde zu legen.
Die Ministerin appellierte eindringlich an die Bevölkerung und Betriebe, die Impfangebote wahrzunehmen und sich an die geltenden Regelungen zu halten. „Wir müssen weiterhin alles dafür tun, dass sich die Lage nicht verschärft. Umsicht und Vorsicht sind weiterhin geboten, damit die Corona-Situation beherrschbar bleibt. Wir haben es jetzt gemeinsam in der Hand.“