"Die baden-württembergischen Finanzämter werden auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden wahren. Der Weihnachtsfrieden ist gute Tradition und ein Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit der Finanzverwaltung", sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid.
Die Mitarbeiter der baden-württembergischen Finanzämter verzichten in der Zeit vom 23. Dezember 2013 bis einschließlich 1. Januar 2014 auf Maßnahmen, welche die Bürgerinnen und Bürger besonders belasten. Während des "Weihnachtsfriedens" sollen vor allem keine Vollstreckungsmaßnahmen und Außenprüfungen durchgeführt werden. Dies gelte nicht, falls im Einzelfall aus zwingenden Gründen, etwa wegen drohender Verjährung, eine solche Maßnahme doch getroffen werden müsse. Zudem erstrecke sich der "Weihnachtsfrieden" nicht auf die Bekanntgabe von Steuerbescheiden. "Diese Regelung hat sich bewährt, denn so werden auch Steuererstattungen nicht verzögert", so Schmid.
„Weihnachtsfrieden“ der baden-württembergischen Steuerverwaltung
"Die baden-württembergischen Finanzämter werden auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden wahren. Der Weihnachtsfrieden ist gute Tradition und ein Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit der Finanzverwaltung", sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid.
Die Mitarbeiter der baden-württembergischen Finanzämter verzichten in der Zeit vom 23. Dezember 2013 bis einschließlich 1. Januar 2014 auf Maßnahmen, welche die Bürgerinnen und Bürger besonders belasten. Während des "Weihnachtsfriedens" sollen vor allem keine Vollstreckungsmaßnahmen und Außenprüfungen durchgeführt werden. Dies gelte nicht, falls im Einzelfall aus zwingenden Gründen, etwa wegen drohender Verjährung, eine solche Maßnahme doch getroffen werden müsse. Zudem erstrecke sich der "Weihnachtsfrieden" nicht auf die Bekanntgabe von Steuerbescheiden. "Diese Regelung hat sich bewährt, denn so werden auch Steuererstattungen nicht verzögert", so Schmid.