Mietspiegel

Wirtschaftsministerium fördert auch 2019 Erstellung qualifizierter Mietspiegel – Bilanz 2018 sehr positiv

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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau fördert auch im Jahr 2019 die Erstellung qualifizierter Mietspiegel. Hierfür stehen Fördermittel in Höhe von 400.000 Euro zur Verfügung.

„Das Förderprogramm ist ein voller Erfolg“, verkündete Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Qualifizierte Mietspiegel machen die lokalen Wohnungsmärkte transparenter. Gerade auf angespannten Wohnungsmärkten entfaltet der Mietspiegel eine wichtige Bindungswirkung und verringert Konflikte zwischen Vermietern und Mietern über die zulässige Miethöhe.“ Die Förderung biete den Gemeinden einen Anreiz, um großräumig und möglichst flächendeckend qualifizierte Mietspiegel zu erstellen. Für die beteiligten Gemeinden würden sich dadurch wichtige Synergieeffekte ergeben: „Sie übernehmen die Projektsteuerung gemeinsam, die anfallenden Kosten verteilen sich auf alle Kooperationspartner und sie können die finanzielle Unterstützung des Landes in Anspruch nehmen“, so Hoffmeister-Kraut weiter. Mit dem Programm habe das Ministerium eine Empfehlung der Wohnraum-Allianz erfolgreich umgesetzt.

Baden-Württemberg fördert als bundesweit erstes Land seit dem Jahr 2018 Kooperationsprojekte zur Erstellung qualifizierter Mietspiegel. Im vergangenen Jahr wurden zehn Projekte gefördert, in denen 43 Gemeinden miteinander kooperierten. Die beteiligten Gemeinden mit insgesamt ca. 655.000 Einwohnern haben eine Fördersumme von mehr als 300.000 Euro erhalten.

Hintergrundinformationen

Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Mieter- und Vermieterseite anerkannt worden ist. Eine Förderung ist möglich, wenn mindestens zwei Gemeinden gemeinsam einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Die kooperierenden Gemeinden müssen zusammen mindestens 10.000 Einwohner haben. Die Höhe der Förderung liegt bei 0,50 Euro je Einwohner, der maximale Förderbetrag für ein Kooperationsprojekt beträgt 50.000 Euro.

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