Fachkräfte

Zumeldung: Referentenentwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz

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„Der Referentenentwurf sieht viele wichtige Verbesserungen vor“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (21. November) in Stuttgart. So sehe er – wie auch von der Wirtschaftsministerin gefordert – vor, flexiblere Möglichkeiten zu schaffen, um die Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Qualifikationen festzustellen oder gegebenenfalls erforderliche Nachqualifikationen zu absolvieren. „Damit werden bürokratische Hindernisse für die Einwanderung von beruflich qualifizierten Fachkräften abgebaut, die wir gerade in Baden-Württemberg dringend brauchen“, so Hoffmeister-Kraut. „Es ist richtig, nicht nur die Einwanderung von beruflich Qualifizierten aus Drittstaaten zu erleichtern, die bereits einen Arbeitsplatz in Deutschland gefunden haben, sondern unter bestimmten Bedingungen auch die Einreise zur Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche zu ermöglichen.“

„Ich habe mich dafür stark gemacht, dass arbeitende, gut integrierte Geduldete unter bestimmten Bedingungen eine längerfristige, gesicherte Bleibeperspektive erhalten können. Denn diese Menschen sind für unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft zu einer wichtigen Stütze geworden.“ Dass der Referentenentwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes nun auch hierfür Regelungen enthalte, begrüße die Ministerin daher. Ob diese Regelungen dem berechtigten Interesse der Wirtschaft und der Betroffenen hinreichend gerecht werden, müsse jedoch im anstehenden Gesetzgebungsverfahren noch im Detail geprüft werden.

Davon abgesehen bewertete es die Ministerin positiv, dass die aufenthaltsrechtlichen Vorschriften nun deutlich übersichtlicher gestaltet seien. Die Ministerin forderte, dass die angekündigten Erleichterungen bei der Einwanderung von beruflich Qualifizierten aus Drittstaaten angesichts der zunehmenden Fachkräfteengpässe in Deutschland und insbesondere in Baden-Württemberg schon bald in Kraft treten.

 

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