Innovationsgutscheine

Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

Glühbirne / © seabass creatives / Unsplash

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat das bewährte Förderprogramm der „Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen“ überarbeitet. Im Rahmen der Restrukturierung werden die aktuell fünf Gutscheinlinien auf insgesamt drei Innovationsgutscheine zusammengeführt, wobei das bisherige Förderspektrum erhalten bleibt:

  • Innovationsgutschein BW (max. 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.
  • Innovationsgutschein Hightech BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen. Es erfolgen quartalsmäßige Förderaufrufe.
  • Innovationsgutschein Start-up BW (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50%) für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Es erfolgen quartalsmäßige Förderaufrufe. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.

Ferner gibt das Ministerium die operative Abwicklung des Programms an die L-Bank ab. Im Zuge des Übergangs können vom 1. August 2023 bis voraussichtlich 15. Oktober 2023 keine Neuanträge gestellt werden. Die bislang und bis Ende Juli gestellten Anträge werden weiterhin im Wirtschaftsministerium bearbeitet. Entsprechende Verwendungsnachweise zur Abrechnung der Förderung sind dort einzureichen.

Formulare für Anträge, die vor dem 01. August 2023 gestellt wurden und vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus BW bearbeitet werden:

Bitte nutzen Sie diese Formulare nur, wenn Sie Ihren Antrag auf die Innovationsgutscheine bis 31. Juli 2023 gestellt haben. Die Bearbeitung dieser Anträge (Änderungsanträge, Einreichung Verwendungsnachweise, Verlängerungen,  Entscheidungen, etc) erfolgt weiterhin im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 43.

Anträge ab dem neuen Förderaufruf werden ausschließlich bei der L-Bank bearbeitet.

Verwendungsnachweise A und B (DOCX)
Verwendungsnachweise A und Hightech Start-up (DOCX)
Verwendungsnachweise A und Hightech Digital (DOCX)
Verwendungsnachweise A und Hightech Mobilität (DOCX)
Merkblatt (PDF)
Stolpersteine (PDF)
De-minimis-Erklärung (DOCX)
Benutzerhandbuch KMU (PDF)

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