EU-Recht

Angekündigte Reformen bei EU-Regulierungen für konsequenten Bürokratieabbau

Den von der EU-Kommission am 26. Februar 2025 vorgestellten Entwurf eines Omnibus-Pakets zu den ESG-Berichtspflichten bewertet Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut als ersten wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau.

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Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

Ministerin Hoffmeister-Kraut fordert nun zügige Verhandlungen über das Omnibus-Paket, damit die Entlastung bei den Berichts- und Dokumentationspflichten schnell vorankommt und Unternehmen endlich die benötigte Planungs- und Rechtssicherheit erhalten.

„Wir müssen beim Bürokratieabbau dringend Tempo machen. Die Verantwortlichen in Brüssel haben endlich erkannt, dass die bürokratischen Belastungen aus EU-Vorschriften für Unternehmen zu hoch sind und dringend abgebaut werden müssen“, so Hoffmeister-Kraut. Die Wirtschaftsministerin begrüßt die vorgesehene Fristverschiebung bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie und dem europäischen Lieferkettengesetz. Beim europäischen Lieferkettengesetz sei man mit dem Verzicht auf eine zivilrechtliche Haftung einer zentralen Forderung der baden-württembergischen Wirtschaft nachgekommen. Auch die deutliche Reduzierung des Berichtskreises und den Wegfall der sektorspezifischen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wertet sie als wichtiges Signal an die Unternehmen. Darüber hinaus sollte im weiteren Verhandlungsprozess sichergestellt werden, dass bei den fachlich sehr detaillierten Erhebungsmerkmalen möglichst vorhandene Daten genutzt werden können und die Anzahl insgesamt spürbar reduziert wird. Sie fügt hinzu: „So wichtig diese Erleichterungen sind – es darf nicht bei diesem einen Schritt bleiben. Auch Ankündigungen allein reichen nicht – entscheidend ist, dass die Entlastung in der Praxis ankommt.“

Weitere Vereinfachungen erforderlich

Insgesamt gehen ihr die vorgesehenen Erleichterungen aber nicht weit genug. Das von EU-Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen ausgegebene Ziel einer Reduktion der Berichtspflichten für Unternehmen um 25 bzw. für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um 35 Prozent sieht Hoffmeister-Kraut mit dem vorgelegten Entwurf noch längst nicht erreicht. In den vergangenen fünf Jahren sei die Wirtschaft mit umfangreichen und komplexen Dokumentations- und Berichtspflichten regelrecht überflutet worden. Die Ministerin fordert die EU-Kommission auf, neben den drei im Omnibus-Paket behandelten Verordnungen auch weitere EU-Regelungen, darunter die Entwaldungsverordnung und die Batterie-Verordnung, kritisch auf Redundanzen mit anderen Vorschriften zu prüfen und spürbar zu vereinfachen.

Ministerin pocht auf zügiges Gesetzgebungsverfahren

„Wir brauchen jetzt ein zügiges Gesetzgebungsverfahren, damit die Wirtschaft schnell von den geplanten Vereinfachungen profitieren kann“, so Hoffmeister-Kraut. Sie weist darauf hin, dass das vorgeschlagene Omnibus-Paket die bestehenden Regulierungen zunächst nicht außer Kraft setzt, sondern diese weiterhin bestehen. Die Wirtschaftsministerin fordert zumindest die Verschiebung der Anwendungsfristen zeitnah zu verabschieden, damit Unternehmen mehr Vorbereitungszeit und die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit erhalten.

Kleine und mittlere Unternehmen deutlich entlasten

Hoffmeister-Kraut betont, dass für die stark mittelständisch geprägte und exportorientierte baden-württembergische Wirtschaft insbesondere die Reduzierung des sogenannten Kaskaden-Effektes von höchster Relevanz sei. Kleine und mittlere Unternehmen, die nicht direkt berichtspflichtig sind, dürften durch ihre Einbindung in Liefer- und Wertschöpfungsketten nicht länger durch indirekte Berichtspflichten übermäßig belastet werden. Hierzu könnte ein verbindlicher, einheitlicher und schlanker Berichtsstandard für KMU hilfreich sein, auf den sie sich gegenüber ihren Kunden und Kreditinstituten berufen können.

Hintergrundinformationen:

Der am 26. Februar 2025 vorgestellte Entwurf einer Omnibus-Verordnung zu den ESG-Berichtspflichten ist Teil der Budapester Erklärung zum „Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit“, welche einen 12-Punkte-Plan umfasst, der u. a. darauf abzielt, den wirtschaftlichen Wandel, die Sicherheit und die Widerstandsfähigkeit Europas in den nächsten Jahren zu stärken. Mit dem Omnibus-Paket sollen die Berichtspflichten aus der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD), der europäischen Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainable Due Diligence Directive – CSDDD) und der Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO) konsolidiert und vereinfacht werden. Hoffmeister-Kraut hatte sich in den vergangenen Monaten verstärkt für eine Reduzierung der umfangreichen Berichts- und Nachweispflichten eingesetzt und für praxisgerechte Regelungen geworben.

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