Landeswohnraumförderung

Förderung energetischer Sanierungen von Wohngebäuden in Baden-Württemberg wird weiter verbessert

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Die Förderung energetischer Sanierungen von Wohngebäuden in Baden-Württemberg wird weiter verbessert. „Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen wir gerade auch am Gebäudebestand ansetzen“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 23. Juli 2015. „Darin liegt erhebliches Potenzial. Um es auszuschöpfen, schaffen wir stärkere Anreize. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger für effektive freiwillige Maßnahmen gewinnen.“

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) setzt zum 1. August 2015 bei ihren Angeboten zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden mit der Einführung von Tilgungszuschüssen in Höhe von 7,5 Prozent bei Einzelmaßnahmen und der Erhöhung auf bis zu 27,5 Prozent bei Sanierung auf Effizienzhausniveau verbesserte Konditionen um. Diese werden im Rahmen des Landeswohnraumförderungsprogramms für Baden-Württemberg zeitgleich übernommen. „Bei uns im Land stoßen die Sanierungsprogramme auf große Resonanz. Wir haben sie deshalb seit mehreren Jahren in unser Landeswohnraumförderungsprogramm integriert“, so der Minister. „Gepaart mit den Leistungen der KfW kann die Landesförderung damit noch stärker wirken.“

Denn das Land setze auf die Konditionen der KfW noch weitere Verbesserungen auf: So werden die bereits zinsvergünstigen KfW-Kredite, die Sanierungsmaßnahmen ermöglichen sollen, durch das Land weiter verbilligt und durch die L-Bank als Darlehen mit einem Zinssatz von 0,0 Prozent ausgereicht. Diese Nullprozentfinanzierung gilt im Rahmen der Landeswohnraumförderung einheitlich für Sanierungsmaßnamen im Mietwohnungsbestand, für Wohnungseigentümergemeinschaften sowie beim Erwerb bestehenden Wohneigentums zur eigenen Nutzung.

Minister Schmid rechnet damit, dass die Nachfrage nach der Förderung für energetische Sanierungen durch die Verbesserungen weiter angekurbelt wird. Das gilt besonders für die Einführung des Tilgungszuschusses bei der Finanzierung einzelner Sanierungsmaßnahmen, der für Wohnungsunternehmen, aber gerade auch für Wohnungseigentümergemeinschaften überaus interessant sein dürfte. Im Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016 ist die Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften eines der schon heute besonders nachgefragten Angebote.

Schmid begrüßte auch die Entscheidung der KfW, den förderfähigen Gebäudebestand auszweiten: Künftig wird nicht mehr auf einen Bauantrag vor dem 1. Januar 1995 abgestellt, vielmehr wird der 1. Februar 2002 entscheidend sein. „Das ist klug und sinnvoll“, betonte er, „denn die Erfahrung zeigt, dass Sanierungsmaßnahmen auch an etwas neueren Gebäuden sinnvoll sein können.“

Dr. Axel Nawrath, der Vorsitzende des Vorstands der L-Bank,, betont, dass ein Tilgungszuschuss das Rückzahlungsvolumen des Kreditnehmers reduziert und so dessen finanzielle Belastung verkleinert. „Hausbesitzer sparen neben Energiekosten zusätzlich auch bares Geld. Mehrausgaben für die energetische Sanierung können so kompensiert werden. Gleichzeitig wird der Förderhöchstbetrag für die Sanierung auf Effizienzhausniveau auf 100.000 Euro je Wohneinheit angehoben, was den insgesamt gestiegenen Baukosten Rechnung trägt.“ Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus und bei Durchführung energetischer Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Sanierungsfahrplans wird die Darlehensförderung zudem noch ergänzt um einen Einmalzuschuss seitens des Landes in Höhe von 3 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten - bei Sanierungen zum Effizienzhaus maximal jedoch 3.000 Euro und bei Einzelmaßnahmen maximal 1.500 Euro je Wohneinheit.

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