Welterbe

Landesregierung bereitet UNESCO-Welterbeantrag zum Schutz der Höhlen der Schwäbischen Alb vor

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Die Landesregierung bereitet einen UNESCO-Welterbeantrag zum Schutz der Höhlen der Schwäbischen Alb als Fundstätten der ältesten Kunst der Menschheit vor. Das Kabinett hat heute einen entsprechenden Vorschlag des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft beschlossen. Das Ministerium ist oberste Denkmalschutzbehörde in Baden-Württemberg. „Die steinzeitlichen Höhlenfundplätze der Schwäbischen Alb erfüllen mehrere der von der UNESCO geforderten Kriterien wie Einzigartigkeit, Unversehrtheit und historische Echtheit“, sagte Staatssekretär Ingo Rust in Stuttgart.

"International ist die herausragende Bedeutung der Höhlen auf der Alb anerkannt. Eine Aufnahme in die Welterbeliste würde einen zusätzlichen Schutz der Höhlen, ihrer Umgebung sowie ihres allgemeinen Erscheinungsbildes bewirken“, so Rust. Archäologische Stätten seien zudem bisher auf der Welterbeliste stark unterrepräsentiert. Daher signalisiert das Welterbekomitee großes Interesse an Anträgen mit archäologischer Ausrichtung.

Der Antrag umfasst die Höhlen im Lonetal (Vogelherdhöhle, Hohlenstein / Stadelhöhle) und im Achtal (Geißenklösterle, Hohle Fels) im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Heidenheim. Diese Höhlen weisen mit ihren bis zu 40.000 Jahre alten Darstellungen von Figuren und Musikinstrumenten einzigartige archäologische Funde auf, die als derzeit älteste Belege für menschliches Kunstschaffen gelten. Die Funde selbst sind nicht Gegenstand des Antrags, sondern die Fundstätten.

Die erste Anmeldung für das Antragsverfahren soll bis zum 1. August 2012 der deutschen Kultusministerkonferenz vorliegen. „Bis zu einem möglichen Welterbestatus für Höhlen auf der Alb ist es aber noch ein langer Weg“, so Rust.

Die Kultusministerkonferenz entscheidet über die Aufnahme auf die deutsche Vorschlagsliste (Tentativliste) für neue Welterbestätten unter Berücksichtigung der Vorschläge aller deutschen Bundesländer. Der Vorschlag müsse anschließend mindestens ein Jahr auf der Vorschlagliste stehen, bevor das Finanz- und Wirtschaftsministerium den Antrag über die Kultusministerkonferenz dem Auswärtigen Amt zuleiten kann. Über das Auswärtige Amt würde der Antrag an das UNESCO-Welterbezentrum in Paris gelangen und dort evaluiert werden. Dieses Verfahren dauert mindestens 18 Monate - vom Zeitpunkt der Einreichung beim Welterbezentrum der UNESCO bis zur Entscheidung auf der UNESCO-Jahrestagung.

Quelle:

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

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