Beteiligungsfonds

Landesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Errichtung eines baden-württembergischen Beteiligungsfonds

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unsplash / kendall ruth

Die Landesregierung hat gestern (28. Juli) die rechtliche Grundlage zur Errichtung eines baden-württembergischen Beteiligungsfonds geschaffen. Ziel des Beteiligungsfonds ist es, das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen während der Corona-Krise zu stärken. Baden-Württemberg wird sich dafür vorübergehend an Unternehmen beteiligen. „Die Krise trifft nahezu alle Sektoren und Branchen in Baden-Württemberg. Liquidität und Kapitalausstattung der Unternehmen sind akut bedroht. Wir müssen unserem Mittelstand auch über die Corona-Krise hinaus den Rücken stärken. Mit Krediten allein werden unsere Unternehmen ihre Engpässe nicht überbrücken können“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Der Beteiligungsfonds sei kein direktes Kriseninstrument, sondern eine Maßnahme, um die Unternehmen im Anschluss an die Krise zu stabilisieren.

„Die Landesregierung steht an der Seite der Unternehmen. Ich bin überzeugt, dass der Beteiligungsfonds das richtige Instrument ist, um technisches Know-how und Arbeitsplätze im Land zu sichern. Mit dem Fonds schaffen wir Möglichkeiten, in Not geratene Unternehmen nachhaltig zu stützen – insbesondere Unternehmen mittlerer Größe, die vom Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes nicht profitieren können“, so die Ministerin. Der Fonds richte sich an Unternehmen, denen anderweitige Hilfen nicht zu Verfügung stehen, die aber grundsätzlich gute Zukunftsperspektive haben.

Der Beteiligungsfonds umfasst Maßnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro. Die Mindestbeteiligungshöhe pro Unternehmen wird 800.000 Euro betragen. Die Struktur des Fonds orientiert sich am Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes und den Vorgaben des befristeten Rahmens der EU-Kommission für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von Covid-19. Der Beteiligungsfonds durchläuft im nächsten Schritt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren und benötigt die Zustimmung der Europäischen Kommission.

Weitere Informationen

Der Beteiligungsfonds richtet sich gezielt an baden-württembergische Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern, die für die baden-württembergische Wirtschaft eine besondere Relevanz haben. Voraussetzung für die Beantragung des Beteiligungsfonds ist unter anderem ein ausgewiesener Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.

Unternehmen, die den Beteiligungsfonds Baden-Württemberg in Anspruch nehmen, sollen insbesondere einen Beitrag zur Stabilisierung von Produktionsketten und zur Sicherung von Arbeitsplätzen leisten. Im Einzelfall können auch größere Unternehmen, die für die Wirtschaftsstruktur im Land besonders relevant sind, Zugang zum Beteiligungsfonds erhalten.

Über die Stabilisierungsmaßnahmen entscheidet der Beteiligungsrat. Dieser besteht aus je zwei Vertretern des baden-württembergischen Finanzministeriums und Wirtschaftsministeriums. Diese müssen einstimmig entscheiden.

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