Denkmalförderung

Rund 100.000 Euro aus dem Denkmalförderprogramm des Landes für die Sanierung des Gasthauses „Krone“ in Albstadt-Lautlingen

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Stadt Herrenberg (Bild: © Philipp Matthäus Hahn)

„Mit der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2019 konnten bislang rund 11,8 Millionen Euro für 257 Denkmale im Land zur Verfügung gestellt werden“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut bei der Übergabe des Zuwendungsbescheides im Gasthaus Krone in Albstadt-Lautlingen.

„Dank des großen Engagements privater Kulturdenkmaleigentümer wird das historische Gasthaus auf der Schwäbischen Alb wieder mit Leben erfüllt und auf diese Weise auch der ländliche Raum gestärkt“, so die Ministerin weiter.

Bei dem Gasthaus Krone in Albstadt-Lautlingen handelt es sich um ein stattliches Gebäude mit aufwendigen Fachwerkzierformen der Zeit um 1700, die in diesem Bereich der Schwäbischen Alb sehr selten vorkommen. Mit der Zuwendung sollen Umbaumaßnahmen der 1970-er Jahre rückgebaut und der original erhaltene Bestand wieder sichtbar gemacht werden. Hierzu zählt unter anderem eine holzvertäfelte Herrschaftsstube, die im 19. Jahrhundert in Zimmer unterteilt wurde.

Die Förderung des Wirtschaftsministeriums im Rahmen der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms in Höhe von bislang rund 6,5 Millionen Euro fließt in den Erhalt und in die Sanierung von 127 Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg. Davon entfallen 68 Bewilligungen mit einem Volumen von rund 2,8 Millionen Euro auf private Antragsteller, 21 Bewilligungen mit einem Bewilligungsvolumen von rund 1,2 Millionen Euro auf kommunale Antragsteller und 38 Bewilligungen mit einem Volumen von rund 2,5 Millionen Euro auf kirchliche Antragsteller. 

Weitere Informationen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg ist oberste Denkmalschutzbehörde des Landes. Es stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen. Die Mittel für das Denkmalförderprogramm stammen aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind landesweit ausschließlich an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen a. N., zu richten. Weitere Informationen zum Förderverfahren beim Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de

Eine Liste der geförderten kirchlichen und kommunalen Vorhaben der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2019 finden Sie auf derDenkmalpflege-Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau.

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