Corona-Virus

Startschuss für neuen „Tilgungszuschuss Corona“ für Schausteller, Messe-, Veranstaltungs- und Eventbranche sowie Taxi- und Mietwagengewerbe

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Schausteller - Quelle:  ©RYYYYYYYY/ Patrick Daxenbichler - www.pd-design.at/ Liubomir Paut  - stock.adobe.com

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat heute (24. September) den Startschuss für den neuen „Tilgungszuschuss Corona“ gegeben. Anlässlich des Branchendialogs der Veranstaltungs- und Messewirtschaft zu den Perspektiven der von der Corona-Pandemie besonders hart betroffenen Branchen sagte sie: „Um hier eine drohende Insolvenzwelle abzuwenden, müssen wir die Zahlungsfähigkeit der Betriebe bis zur Rückkehr zum Normalbetrieb unbedingt sichern. Deshalb können betroffene baden-württembergische Unternehmen ab sofort den ‚Tilgungszuschuss Corona‘ beantragen, ein bundesweit einmaliges Hilfsprogramm.“

Anders als in vielen anderen Branchen seien die entgangenen Umsätze in diesen hart betroffenen Dienstleistungsbranchen nicht nachholbar: „Die weiterhin fehlenden Einnahmen führen in Verbindung mit den weiterlaufenden Grundkosten wie den Tilgungsraten zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe“, erläuterte die Wirtschaftsministerin. Viele Unternehmen im Schaustellergewebe, selbständige Marktkaufleute, mittelständische Unternehmen in der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie im Taxi- und Mietwagengewerbe seien schwer betroffen. Teilweise seien sie über das gesamte Jahr 2020 ganz ohne Umsatz und Einkommen, so Hoffmeister-Kraut. Die Beschränkungen von Großveranstaltungen bis Ende 2020 führten – trotz schrittweiser Öffnung von Messen, Ausstellungen und Kongressen seit dem 1. September 2020 auch mit mehr als 500 Personen – ebenso wie ein verändertes Kundenverhalten zu immensen Herausforderungen und schränkten die wirtschaftlichen Aktivitäten ein.

Start für „Tilgungszuschuss Corona“

„Zu den größten finanziellen Belastungen für Unternehmen dieser Branchen zählen die Tilgungsraten für Kredite. Diese werden in den bisherigen Förderprogrammen wie der Überbrückungshilfe des Bundes nicht berücksichtigt“, erläutert die  Vorsitzende des Vorstands der L-Bank Förderbank, Edith Weymayr, die Nöte der Unternehmen. „Auch bei diesem Programm steht die L-Bank selbstverständlich mit ihrer Förderinfrastruktur dem Land und damit auch den mittelständischen Unternehmen in Ba-Wü zur Seite.“

Für den bundesweit einmaligen „Tilgungszuschuss Corona“ stellt das Land insgesamt rund 92 Millionen Euro zur Verfügung. Dieser richtet sich an Schausteller und Marktkaufleute, die Veranstaltungs- und Eventbranche mit Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstaltern einschließlich Messebauer, Veranstaltungstechnikdienstleiter und Zeltverleiher und Zirkusse sowie Taxi- und Mietwagenunternehmen. Von der Jahrestilgungsrate im Jahr 2020 wird einmalig die Hälfte mit einem Satz von 80 Prozent gefördert. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro je Antragsteller – soweit sich im Einzelfall kein geringerer Höchstbetrag aus beihilferechtlicher Sicht ergibt. Der Tilgungszuschuss ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe des Bundes und dem fiktiven Unternehmerlohn.

Anträge können ab sofort bis zum 31. Oktober 2020 bei den Industrie- und Handelskammern gestellt werden. Diese übernehmen die Vorprüfung der Anträge auf Vollständigkeit und Plausibilität. Die Bewilligung und Auszahlung der Förderung erfolgt dann durch die L-Bank. „Die enge Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg und mit der L-Bank hat sich bei der schnellen und unbürokratischen Umsetzung der Corona-Hilfen bewährt“, lobte Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut.

„Mit dem Programm sollen Branchen unterstützt werden, denen es an klaren wirtschaftlichen Perspektiven fehlt. Deshalb stehen die Kammern natürlich bereit, sich aktiv einzubringen. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer IHKs im Land, die die eingehenden Anträge rasch bearbeiten, damit die Hilfen möglichst schnell dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden“, sagte Birgit Hakenjos, Präsidentin der in Dienstleistungsfragen federführenden IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg.

„Branchendialog Veranstaltungs- und Messewirtschaft“

„Hilfen für die Unternehmen in der Krise sind nur eine notwendige Voraussetzung dafür, den Weg aus der Krise zu finden und neue Zukunftsperspektiven in Zeiten der Corona-Krise auszuloten und umzusetzen“, so Hoffmeister-Kraut, die beim Branchendialog krankheitsbedingt durch Ministerialdirektor Michael Kleiner vertreten wurde. Über 50 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Messeveranstalter, Messebau, Veranstaltungs- und Eventbranche, Bühnen- und Veranstaltungstechnik sowie Consultants und Verbände haben sich über Öffnungsperspektiven, neue Ansätze und Impulse, wie die Zukunft hybrider Veranstaltungen und neue, alternative Geschäftsmodelle ausgetauscht. Außerdem wurde über relevante Technologien wie Lüftungstechnik oder Sensortechnologie in Zeiten von COVID-19 gesprochen.

„Uns ist die hohe ökonomische Bedeutung der Veranstaltungs- und Messewirtschaft für die Wertschöpfung, Beschäftigung und für den gesamten Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg sehr bewusst. Wir wollen die Standortvorteile und Wachstumspotenziale in der Messe- und Veranstaltungswirtschaft Baden-Württembergs über die Corona-Krise hinaus sichern, stärken und weiter ausbauen“, sagte die Wirtschaftsministerin.

Hintergrundinfo zur Veranstaltungs- und Messewirtschaft

  • Die Veranstaltungsbranche in Deutschland generiert 130 Milliarden Euro Umsatz und gilt als der sechstgrößte Wirtschaftszweig Deutschlands.
  • Wichtiger Arbeitgeber: Etwa 1,5 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind hier beschäftigt.
  • Mit rund 114 Milliarden Euro ist der Teilbereich der Business-Events besonders wichtig; allein hier arbeiten etwa eine Million Menschen.
  • Veranstaltungen in Deutschland haben jährlich 424 Millionen Besucherinnen und Besucher aus dem In- und Ausland. Das macht die Veranstaltungsbranche zu einem entsprechenden Treiber für Gastronomie, Hotellerie und Reisedienstleistungen. Ohne funktionierende Veranstaltungswirtschaft ist in diesen Branchen mit erheblichen Umsatzausfällen zu rechnen.
  • Die Messewirtschaft und der Messeplatz Deutschland ist weltweit die Nummer 1 bei der Durchführung internationaler Messen. Jährlich finden 160 bis 180 internationale und nationale Messen in Deutschland statt, mit rund 180.000 Ausstellern und zehn Millionen Besuchern.
  • Über 230.000 Arbeitsplätze werden durch die Organisation von Messen gesichert. Die messebedingten Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden betragen rund 4,5 Milliarden Euro pro Jahr.

Weitere Informationen zum Förderprogramm „Tilgungszuschuss Corona“

Detaillierte Informationen zu Antragsberechtigung und Antragstellung

Dort finden Sie ab sofort auch das Antragsformular und den Vordruck für die Bescheinigung der Jahrestilgungsrate zum Download sowie weitere Informationen.

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren erfolgt in der bewährten und beispielhaften Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg und der L-Bank.

Das Verfahren läuft im Wesentlichen wie folgt ab: Das antragstellende Unternehmen lässt sein finanzierendes Kreditinstitut auf einem Vordruck die Jahrestilgungsrate ermitteln und bestätigen.

Das Unternehmen stellt mit diesem Bankenvordruck den Antrag zum Förderprogramm „Tilgungszuschuss Corona“ bei der regional zuständigen Industrie- und Handelskammer und lädt den Antrag mit der Bescheinigung der Hausbank und ggf. weiteren Anlagen über die Plattform des hierfür eingerichteten Online-Portals der Industrie- und Handelskammern hoch.

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