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Weiterer JVA-Suchlauf konzentriert sich auf die Standorte Esch bei Rottweil sowie Meßstetten

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Rainer Stickelberger, Justizminister (Bild: © dpa)

Der Suchlauf nach dem Standort für eine neue Justizvollzugsanstalt im südlichen Landesteil schreitet voran. Der Standort Esch bei Rottweil sowie das Gelände der ehemaligen Zollernalb-Kaserne bei Meßstetten stehen nun im Fokus, bevor das Kabinett im Sommer 2015 eine endgültige Standortentscheidung trifft.

Hierauf haben sich Justizminister Rainer Stickelberger, Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid und Ministerpräsident Winfried Kretschmann verständigt. Vorausgegangen war ein persönliches Gespräch von Vertretern der Landesregierung mit dem Oberbürgermeister von Rottweil Ralf Broß und dem Bürgermeister von Meßstetten Lothar Mennig. In dem Gespräch wurden die Vertreter der beiden Kommunen über den aktuellen Sachstand und das weitere Verfahren unterrichtet.

„In Rottweil konzentrieren wir den weiteren Suchlauf auf den Standort Esch, für die weiteren Standorte Hochwald und Bitzwäldle ruht das Verfahren. Wir kommen damit dem nachvollziehbaren Wunsch der Stadt Rottweil nach, vor den weiteren Schritten mit einer möglichen Bürgerbeteiligung vor Ort einen Rottweiler Standort für den weiteren Suchlauf zu priorisieren“, sagten Justizminister Stickelberger und Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid. Beide wiesen darauf hin, dass man die vergangenen Wochen intensiv dazu genutzt habe, die Eignung der zuletzt drei Rottweiler Standorte vertiefend zu bewerten. Dabei habe sich vor allem gezeigt, dass der Standortvorschlag Esch gewichtige Vorteile aufweise. „Der Hochwald grenzt unmittelbar an den Weiler Hochwald, wo etwa 50 Menschen leben. Eine Justizvollzugsanstalt in der unmittelbaren Nachbarschaft würde sich nachteilig auf diese dörfliche Struktur auswirken. Angesichts der exponierten Lage würde ein solcher Bau außerdem das Landschaftsbild beeinträchtigen“, so die Minister. Das Bitzwäldle wiederum liege mitten in einem Waldgebiet mit Nasswiesen und Auenwaldfragmenten und sei daher ökologisch deutlich höher einzustufen. Dagegen befinde sich der Standort Esch zwar in der Nähe zu einem Natur- und einem Landschaftsschutzgebiet, es handle sich aber um intensiv genutzte Ackerflächen von geringer naturschutzfachlicher Wertigkeit. Wohnbebauung gebe es in der unmittelbaren Umgebung nicht. Oberbürgermeister Broß begrüßte diese Entscheidung und kündigte an, das weitere Verfahren gemeinsam mit dem Gemeinderat zu begleiten. Bürgermeister Mennig zeigte sich zufrieden, dass der Standortsuchlauf nun in die entscheidende Phase komme.

„Wir befinden uns in einem laufenden Entscheidungsprozess. Für die abschließende Standortentscheidung wird es letztlich auf eine wertende Abwägung zahlreicher Einzelkriterien ankommen. Diese einzelnen Gesichtspunkte sowie unsere bisherigen Überlegungen hierzu haben wir in vorläufigen Standorterläuterungen zusammengestellt, die wir heute dem Oberbürgermeister von Rottweil und dem Bürgermeister von Meßstetten übergeben haben. Beide Kommunen haben nun im Rahmen des Dialogverfahrens bis Mitte Juni Gelegenheit, zu diesen Erläuterungen Stellung zu nehmen und sie um eigene Erwägungen zu ergänzen“, sagte Minister Stickelberger. Dabei werde insbesondere von Bedeutung sein, wie die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort für das Projekt beurteilt wird und ob Rottweil und Meßstetten bereit sind, die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für den Bau der Justizvollzugsanstalt zu schaffen.

Ob und gegebenenfalls in welcher Form die Kommunen die Bürgerinnen und Bürger in das weitere Verfahren einbeziehen, steht ihnen frei, wie die Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung Gisela Erler ausführte. „Die Landesregierung macht hier keine Vorgaben. Selbstverständlich stehen wir aber beratend und unterstützend zur Seite, wenn das gewünscht sein sollte“, betonte Erler. Nach Ergänzung der Standorterläuterungen durch die Kommunen werde die Landesregierung die einzelnen Kriterien bewerten und gewichten und auf dieser Basis voraussichtlich noch im Sommer 2015 eine endgültige Standortentscheidung treffen, teilten Minister Stickelberger und Minister Schmid mit.

„Ziel des weiteren Dialogverfahrens ist, dass die Kommunen mögliche weitere Einzelkriterien benennen und ihre Sicht der Dinge zu den einzelnen Kriterien der Standorterläuterungen wiedergeben. Daraus entsteht Schritt für Schritt die Entscheidungsgrundlage für die Landesregierung, die die Bewertung und Abwägung transparent und nachvollziehbar machen wird. Die Städte Rottweil und Meßstetten können die Erarbeitung unter Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern, Bürgerinitiativen und Umweltverbänden vornehmen. Erst nach der Standortentscheidung der Landesregierung findet dann das formale Bebauungsplanverfahren statt, dabei ist dann auch eine gesetzlich geregelte Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen“, führte Staatsrätin Erler aus.

Stickelberger und Erler unterstrichen, dass die Landesregierung bei der Entscheidungsfindung auf umfassende Transparenz setze. „Die Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen: Wir sind bereit, einen offenen und fairen Dialog zu führen, um unsere Überlegungen nachvollziehbar zu machen“, so Minister Stickelberger und Staatsrätin Erler. So könne jeder Interessierte die aktuellen Erläuterungen zu den Standorten im Beteiligungsportal der Landesregierung im Internet einsehen. Dort finden sich auch weitere umfassende Informationen zum Suchlauf.

Beteiligungsportal: Gefängnisneubau

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