Kümmerer-Programm

Wirtschaftsministerium sieht Integration von Flüchtlingen in Ausbildung auf gutem Weg

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Eineinhalb Jahre nach dem Start des „Kümmerer-Programms“ („Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Flüchtlinge“) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am 24. August 2017 in Stuttgart zufrieden eine Zwischenbilanz gezogen: „Unsere bisherigen Erfahrungen zeigen, wie Integration in Ausbildung gelingen kann: indem alle Hand in Hand arbeiten. Das gilt ganz besonders für die Ausbildung im Betrieb. Wo Menschen unterschiedlicher Kulturen und Nationalitäten zusammenarbeiten und voneinander lernen, da wird Integration gelebt. Mit unserem ‘Kümmerer-Programm‘ haben wir dafür ein bundesweit einmaliges Angebot in der Fläche des Landes etabliert.“

Mit den regionalen Kümmerern biete Baden-Württemberg flächendeckend Ansprechpartner für die Unternehmen und intensive Unterstützung für ausbildungsinteressierte Geflüchtete an, so die Ministerin. Hoffmeister-Kraut: „Damit sind wir bundesweit Vorreiter und sehen schon erfreuliche Erfolge.“ In den ersten 16 Monaten des Förderprogramms wurden bereits knapp 1.900 Geflüchtete begleitet und mit den Vorteilen der beruflichen Ausbildung vertraut gemacht. Dadurch kamen durch das Kümmerer-Programm bislang über 1.600 Vermittlungen in Ausbildung oder ausbildungsvorbereitende Praktika zustande. „Rund 350 Geflüchtete haben durch unser Kümmerer-Programm bereits eine Ausbildung begonnen oder einen Ausbildungsvertrag zum bevorstehenden Ausbildungsjahr 2017/18 abgeschlossen. Das ist ein guter Anfang und ich bin optimistisch, dass wir damit auf einem guten Weg sind, auch weil sich die Sprachkenntnisse der Neuzugewanderten weiter verbessern“, betonte die Ministerin.

Auch der Informationsbedarf rund um die Ausbildung von Geflüchteten sei groß. In etwa 4.300 Beratungsgesprächen wurden bislang über 1.500 Betriebe rund um das Thema Ausbildung von Geflüchteten durch die Kümmerer des Wirtschaftsministeriums beraten. „Mit der Ausbildung von Geflüchteten hängen für die Betriebe viele Fragen zusammen. Vom Aufenthaltsstatus bis zu Unterstützungsmöglichkeiten während der Ausbildung. Hier sind unsere Kümmerer kompetente und stark nachgefragte Ansprechpartner. Vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen nehmen die Beratung und Unterstützung in Anspruch. Vor diesem Hintergrund haben wir uns auch dazu entschlossen, das Programm um zwei Jahre bis Ende 2019 zu verlängern“, so Hoffmeister-Kraut.

Bei den Bemühungen zur Integration von Geflüchteten in Ausbildung sei auch ein wichtiger Fortschritt, dass die so genannte 3+2-Regelung seit kurzem auch auf Geflüchtete, die die einjährige Berufsfachschule (1BFS) besuchen, angewendet werde. „Wir haben uns als Wirtschaftsministerium für die Anwendung der 3+2-Relegung bei der 1BFS eingesetzt, denn die einjährige Berufsfachschule wird im baden-württembergischen Handwerk als Bestandteil der regulären Ausbildung angesehen“, so die Ministerin. Geflüchtete, die eine einjährige Berufsfachschule besuchen und einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben, erhalten demnach eine Ausbildungsduldung, wie es auch bei sonstigen Ausbildungsverhältnissen bereits der Fall war. Damit wird für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende mit Fluchtgeschichte mehr Rechtssicherheit erreicht. Im Schuljahr 2015/2016 kamen etwa 12 Prozent (213) der 1.847 Schülerinnen und Schüler der einjährigen Berufsfachschulen in Baden-Württemberg aus den Hauptasylherkunftsländern. Das Wirtschaftsministerium
geht davon aus, dass die Zahl im laufenden Schuljahr bereits angestiegen ist und weiter steigt.

Zum Start des vergangenen Ausbildungsjahrs blieben im Südwesten über 7.100 Ausbildungsstellen unbesetzt. Fast 1.000 Auszubildende mit Nationalität aus den wichtigsten Fluchtherkunftsländern haben zuletzt eine Ausbildung begonnen. Mit einem vierstufigen Konzept zur Integration von Flüchtlingen in Ausbildung verfolgt das Wirtschaftsministerium das Ziel, alle beteiligten Akteure und Institutionen bzw. deren Angebote systematisch zu verzahnen. Die vier Konzeptstufen „Sprachförderung“, „Berufsorientierung und Ausbildungsvorbereitung“, „Betreuung und Vermittlung in Ausbildung“ sowie „Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen“ werden eng miteinander verknüpft. Die Förderangebote des Wirtschaftsministeriums reichen von der Berufsorientierung über die Vermittlung in Ausbildung bis zu stabilisierender Unterstützung während der Ausbildung.

Weitere Informationen
Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Flüchtlinge („Kümmerer-Programm“): Flächendeckend besteht in allen Regionen des Landes ein Netz von so genannten „Kümmerern“. Die 47 Kümmerer und Kümmerinnen vermitteln jungen Flüchtlingen mit Bleibeperspektive, die das entsprechende Sprachniveau mitbringen, Praktikums- und Ausbildungsplätze, betreuen sie dort und sind Ansprechpartner/-in für die Betriebe.

Pro Beruf – Berufserprobung für Flüchtlinge: Mit dem aus Bundesmitteln finanzierten Förderprogramm „Pro Beruf – Berufserprobung für Flüchtlinge in überbetrieblichen Bildungsstätten“ werden Flüchtlinge bei der Berufsorientierung unterstützt. Junge Flüchtlinge können sich in überbetrieblichen Bildungsstätten in drei Berufen praktisch erproben. Sie erhalten zudem Informationen über das deutsche System der Berufsausbildung und die Anforderungen und Werte der Arbeitswelt. Im Jahr 2016 haben in Baden-Württemberg bereits über 600 junge Menschen mit Fluchtgeschichte das Angebot wahrgenommen.

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