Wohnraum

Wohnraum darf nicht zweckentfremdet werden

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Mit einem wohungspolitischen Maßnahmenpaket will Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid Kommunen beim Lampf gegen den Wohnungsmangel unterstützen. Wohnraum soll künftig nicht mehr einfach zweckentfremdet werden können. Zudem beinhaltet das Paket die Einführung einer Umwandlungsgenehmigung.

Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid will Städten und Gemeinden beim Vorgehen gegen Wohnungsmangel helfen. Dazu wird er dem Ministerrat noch vor der Sommerpause ein wohnungspolitisches Maßnahmenpaket vorschlagen. Das Paket umfasst den Gesetzesentwurf für das Zweckentfremdungsverbot und den Entwurf einer Verordnung zur Einführung einer Umwandlungsgenehmigung.

„Wohnungsmangel und Mieterverdrängung können Land und Städte nur gemeinsam anpacken“, erklärte Schmid heute (7. Juli) in Stuttgart. „Die Landesregierung will für Städte und Gemeinden den rechtlichen Rahmen schaffen, damit sie aktiv gegen Wohnungsmangel und für den Milieuschutz werden können.”

Zweckentfremdungsverbotsgesetz erhält Wohnraum

Durch das Zweckentfremdungsverbot können Städte mit Wohnungsnot vermeiden, dass Wohnraum verloren geht. „Wohnungsmangel darf nicht noch verschärft werden, weil Wohnungen zweckentfremdet werden“, so Schmid.

Gemeinden mit Wohnraummangel wird mit dem Gesetz die Möglichkeit gegeben, dass im Gemeindegebiet Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung zweckentfremdet werden kann. Zweckentfremdung umfasst Abbruch und Leerstand von Wohnraum oder beispielsweise die Umwandlung in Gewerbeobjekte oder Ferienwohnungen. Grundlage für das Zweckentfremdungsverbot ist eine Satzung der Gemeinde. Das Gesetz soll vor allem in Groß- und Universitätsstädten dem Mangel an Wohnraum entgegenwirken. Dabei können die Gemeinden selbst beurteilen, ob im Gemeindegebiet Wohnraummangel herrscht. Minister Schmid will das Zweckentfremdungsverbotsgesetz noch vor der Sommerpause dem Kabinett vorschlagen. Nach der Anhörungsphase soll das Gesetz im Herbst in den Landtag eingebracht werden können und zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Umwandlungsverordnung schützt alteingesessene Mieter

Die Verdrängung von Mietern durch Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen kann beispielsweise durch Veräußerungen von Wohnungsbeständen an große Investoren ausgelöst werden. Solche Umwandlungsspekulationen können dazu führen, dass alteingesessene Mieter sich ihre Wohnung nicht mehr leisten können und die ursprüngliche Wohnbevölkerung verdrängt wird. „Mit der Umwandlungsverordnung wollen wir den gewachsenen Charakter von Stadtvierteln bewahren“, erklärte Schmid.

Die Verordnung der Landesregierung bewirkt, dass Gemeinden die Umwandlung in Eigentumswohnungen genehmigen müssen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gemeinden eine Erhaltungssatzung nach dem Baugesetzbuch für ein betroffenes Gebiet erlassen haben. Erhaltungssatzungen gibt es bereits in mehreren baden-württembergischen Städten, wie in Stuttgart für das Nordbahnhofviertel (Eisenbahnerwohnungen) oder in Freiburg für die südöstliche Altstadt. Anders als beim Zweckentfremdungsverbot begründen Gemeinden dies nicht durch Wohnungsknappheit, sondern mit einer sich andeutenden Verdrängung schützenswerter Wohnbevölkerung.

Baden-Württemberg ist nach Hamburg das zweite Bundesland, das diesen Schritt zum Milieuschutz macht. Nach der Entscheidung des Kabinetts würde die Verordnung zur Anhörung freigegeben. Die Verordnung soll nach einer erneuten Kabinettsbefassung zum Jahreswechsel in Kraft treten.

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