Grenzverkehr

Bescheinigung für den Grenzübertritt online verfügbar

Grenzcontrollen

Für Pendler im deutsch-französischen und deutsch-schweizerischen Grenzgebiet stehen ab sofort Grenzübertritts-Bescheinigungen online zu Verfügung, die vom Arbeitgeber und der zuständigen Kommune unterzeichnet werden müssen.

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesrepublik Deutschland am 15.3.2020 mit Wirkung zum 16.3.2020 ab 8 Uhr bis auf Weiteres Grenzkontrollen beschlossen. Demnach dürfen nur noch Reisende mit triftigem Grund in die Bundesrepublik einreisen. Dazu zählen der Warenverkehr und der Berufspendlerverkehr. 

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat in Abstimmung mit den kommunalen Landesverbänden und dem Regierungpräsidium Freiburg folgendes Verfahren festgelegt:

  1. Die Gemeinden stellen gemeinsam mit den Arbeitgebern die Grenzübertrittsbescheinigungen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus. Die Vordrucke werden als pdf-Vorlage zur Verfügung gestellt.
  2. Die Vordrucke der Grenzübertrittsbescheinigungen werden an die Kommunen direkt versandt. Diese unterschreiben und siegeln ein Exemplar und übersenden dieses an die Arbeitgeber.
  3. Die Arbeitgeber bzw. die Gemeinden erfassen die ausgestellten Grenzübertrittsbescheinigungen auf einer Liste. 
  4. Die Regierungspräsidien stellen die Vorlagen in ihrer Homepage ein.

Die Grenzübertritts-Bescheinigung gibt es zum Download beim Regierungspräsidium Freiburg.

Euro Airport Basel-Mulhouse-Freiburg

Eine besondere Situation liege beim Euro Airport Basel-Mulhouse-Freiburg vor, der sich im Risikogebiet Grand Est befindet. Auch hier gelten grundsätzlich die Empfehlungen der Landesregierung, nicht in die Region einzureisen. Allerdings ist es aus Sicht des Regierungspräsidiums Freiburg vertretbar, dass, solange der Flugbetrieb aufrechterhalten wird, Fluggäste abgeholt und zurück nach Deutschland gebracht werden können. Die Fluggäste werden gebeten, bei der Ankunft im Euro Airport die von den Gesundheitsbehörden empfohlenen Verhaltensweisen zu beachten.

Bei der Bundespolizei finden Sie Fragen und Antworten zur Ein- und Ausreise sowie zum Grenzübertritt.

 

Quelle:

Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg
// //