CE-Kennzeichnung

Brexit: Mögliche Folgen für die CE-Kennzeichnung

In einem Schreiben an alle relevanten Stakeholder ruft die EU-Kommission Unternehmen dazu auf, sich frühzeitig auf die möglichen Folgen des Brexit vorzubereiten. Sie weist darin insbesondere auf mögliche rechtliche Konsequenzen eines harten Brexit auf die CE-Kennzeichnung hin.

Sollte das Vereinigte Königreich die EU im März 2019 ohne Austrittsabkommen verlassen, würden Zertifikate von britischen Instituten in den übrigen 27 EU-Mitgliedstaaten ihre Gültigkeit verlieren. Folglich dürften die betroffenen Produkte nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden.

Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs würden britische Institute ihren Status als „benannte Stelle“ verlieren und könnten keine in der EU gültigen Konformitätsbewertungen mehr vornehmen. Die Europäische Kommission empfiehlt betroffenen Unternehmen, sich schon jetzt sicherzustellen, dass sie über ein gültiges Zertifikat für ihr Produkt verfügen, indem sie entweder eine neue Konformitätsbewertung bei einem Zertifizierungsinstitut, einer „benannten Stelle“, in einem der verbleibenden Mitgliedstaaten beantragen oder ein bestehendes Dossier in einen anderen EU-Mitgliedstaat übertragen lassen. Hierzu sei eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Unternehmen, der britischen sowie der neuen „benannten Stelle“ notwendig.

Weitere Informationen im Newsroom der EU-Kommission.