Corona-Hilfe

Informationen zur Überbrückungshilfe

Symbolisches Bild: Ein weißer Kegel steht auf einer roten Brücke

Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.

Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.

Zur Überbrückungshilfe Corona

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