Förderung

Förderung von Gestaltungsbeiräten in den Jahren 2019 und 2020

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Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut gab am Freitag (20. Juli) bekannt, dass kommunale und interkommunale Gestaltungsbeiräte auch in den Jahren 2019 und 2020 finanziell unterstützt werden. Interessierte Städte und Gemeinden können ihren Förderantrag bis zum 26. Oktober 2018 beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau stellen. Auch interkommunale Träger, wie Verwaltungsgemeinschaften oder Landkreise, sind antragsberechtigt. Gefördert werden der Aufbau, die Weiterentwicklung und die Öffentlichkeitsarbeit von Gestaltungsbeiräten.

„Die wohl größte Herausforderung für unsere Städte und Gemeinden besteht darin, Wohnraum zu schaffen und Arbeitsplätze zu sichern. Dafür ist nachhaltiges Planen und Bauen vor Ort gefragt. Hierbei können unabhängige Expertinnen und Experten eines kommunalen Gestaltungsbeirats eine wertvolle Unterstützung sein“, betonte Hoffmeister-Kraut.

Bereits seit dem Jahr 2015 fördert das Land die Einrichtung von Beiräten und begleitende öffentlichkeitswirksame Maßnahmen. Seitdem haben 20 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg eine Förderung erhalten.

Ein Gestaltungsbeirat ist ein unabhängig beratendes Sachverständigengremium mit Mitgliedern unterschiedlicher bau- und planungsverbundener Disziplinen. Die Expertinnen und Experten beraten vor Ort über städtebaulich und bau- oder lokalgeschichtlich bedeutende Bauvorhaben. Über die Arbeit des Beirats soll die Öffentlichkeit laufend informiert werden. Die verschiedenen Interessen von Öffentlichkeit, Verwaltung, Politik und Bauherrschaft sollen so ausgeglichen und die lokale Baukultur gefördert werden.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren sowie die Antragsformulare finden Sie hier.

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