Staatssekretär Peter Hofelich hat am 5. November 2015 bei seinem Besuch in Nürtingen einen Denkmalförderbescheid an Otmar Heirich, Oberbürgermeister der Stadt Nürtingen übergeben. Die Landesregierung unterstützt mit den Mitteln aus dem Denkmalförderprogramm die denkmalgerechte Restaurierung des stählernen Überbaus und des Geländers sowie der Widerlager aus Sandstein der Steinachbrücke mit 61.170 Euro.
Die Steinachbrücke ist ein gut überliefertes, seltenes Beispiel für eine Fußgängerbrücke“, sagte Staatssekretär Hofelich bei der Übergabe des Förderbescheids. „Darum freue ich mich sehr, dass die Landesregierung mit den Mitteln aus dem Denkmalförderprogramm zum Erhalt dieses historischen Kulturdenkmals in der für unser Land bedeutsamen Stadt Nürtingen beitragen kann“, so Hofelich weiter.
Die Denkmalpflege ist in Baden-Württemberg eine Aufgabe mit Verfassungsrang. In Baden -Württemberg existieren schätzungsweise über 90.000 Bau- und Kunstdenkmale sowie über 60.000 archäologische Denkmale. Zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen stehen im Staatshaushaltsplan 2015 rund 16 Millionen Euro aus dem Denkmalförderprogramm zur Verfügung. Die Mittel für diese Landesdenkmalförderung werden aus den Erträgen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH finanziert.
Weitere Informationen
Die Steinachbrücke wurde 1889 von der Stuttgarter Firma C. Leins Cie als Straßenbrücke für den Fußgängerverkehr errichtet. Bemerkenswert sind die genieteten Längsträger aus Hohlkastenprofilen und das anspruchsvoll gestaltete, schmiedeeiserne Geländer. Die Brücke wird seit über 30 Jahren als reine Geh- und Radfahrbrücke genutzt.
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft fördert die Sanierung der Steinachbrücke in Nürtingen
Staatssekretär Peter Hofelich hat am 5. November 2015 bei seinem Besuch in Nürtingen einen Denkmalförderbescheid an Otmar Heirich, Oberbürgermeister der Stadt Nürtingen übergeben. Die Landesregierung unterstützt mit den Mitteln aus dem Denkmalförderprogramm die denkmalgerechte Restaurierung des stählernen Überbaus und des Geländers sowie der Widerlager aus Sandstein der Steinachbrücke mit 61.170 Euro.
Die Steinachbrücke ist ein gut überliefertes, seltenes Beispiel für eine Fußgängerbrücke“, sagte Staatssekretär Hofelich bei der Übergabe des Förderbescheids. „Darum freue ich mich sehr, dass die Landesregierung mit den Mitteln aus dem Denkmalförderprogramm zum Erhalt dieses historischen Kulturdenkmals in der für unser Land bedeutsamen Stadt Nürtingen beitragen kann“, so Hofelich weiter.
Die Denkmalpflege ist in Baden-Württemberg eine Aufgabe mit Verfassungsrang. In Baden -Württemberg existieren schätzungsweise über 90.000 Bau- und Kunstdenkmale sowie über 60.000 archäologische Denkmale. Zur Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen stehen im Staatshaushaltsplan 2015 rund 16 Millionen Euro aus dem Denkmalförderprogramm zur Verfügung. Die Mittel für diese Landesdenkmalförderung werden aus den Erträgen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH finanziert.
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Die Steinachbrücke wurde 1889 von der Stuttgarter Firma C. Leins Cie als Straßenbrücke für den Fußgängerverkehr errichtet. Bemerkenswert sind die genieteten Längsträger aus Hohlkastenprofilen und das anspruchsvoll gestaltete, schmiedeeiserne Geländer. Die Brücke wird seit über 30 Jahren als reine Geh- und Radfahrbrücke genutzt.