Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft fördert im Jahr 2016 die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe mit 227.500 Euro.
„Mit der Förderung können wir 650 Beratungstage für die baden-württembergischen Hotel- und Gaststättenbetriebe leisten und sie bei der Bewältigung wichtiger Zukunftsaufgaben wie beispielsweise bei den Herausforderungen des digitalen Wandels unterstützen“, sagte Staatssekretär Peter Hofelich am 20. April 2016 bei der Übergabe des Förderbescheids an Jürgen Kirchherr, Hauptgeschäftsführer der DEHOGA Baden-Württemberg. „Zu einem Baden-Württemberg, das Gastlichkeit, Miteinander und Weltoffenheit ausstrahlt, gehört unverzichtbar unsere hervorragende Gastronomie und Hotellerie. Die Förderung ist eine Investition in die Identität unseres Landes“, so Hofelich weiter.
Grundlage des Förderprogramms ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung. Es richtet sich an Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit, kostengünstige Kurzberatungen von bis zu zwei Tagen durch branchenerfahrene Fachberater in Anspruch zu nehmen. Gegenstand der Beratungen sind betriebswirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung einschließlich Energieeinsparberatungen.
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft fördert Unternehmensberatungen im Hotel- und Gaststättengewerbe
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft fördert im Jahr 2016 die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe mit 227.500 Euro.
„Mit der Förderung können wir 650 Beratungstage für die baden-württembergischen Hotel- und Gaststättenbetriebe leisten und sie bei der Bewältigung wichtiger Zukunftsaufgaben wie beispielsweise bei den Herausforderungen des digitalen Wandels unterstützen“, sagte Staatssekretär Peter Hofelich am 20. April 2016 bei der Übergabe des Förderbescheids an Jürgen Kirchherr, Hauptgeschäftsführer der DEHOGA Baden-Württemberg. „Zu einem Baden-Württemberg, das Gastlichkeit, Miteinander und Weltoffenheit ausstrahlt, gehört unverzichtbar unsere hervorragende Gastronomie und Hotellerie. Die Förderung ist eine Investition in die Identität unseres Landes“, so Hofelich weiter.
Grundlage des Förderprogramms ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung. Es richtet sich an Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit, kostengünstige Kurzberatungen von bis zu zwei Tagen durch branchenerfahrene Fachberater in Anspruch zu nehmen. Gegenstand der Beratungen sind betriebswirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung einschließlich Energieeinsparberatungen.