EU-Beihilferecht

Neuer Leitfaden zum EU-Beihilferecht veröffentlicht

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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat einen neuen Leitfaden „Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation“ veröffentlicht und damit seine Praxis-Reihe zum EU-Beihilfenrecht abgeschlossen. Der vierte Band zeigt auf, welchen Voraussetzungen die Förderung von Innovationen mit dem EU-Beihilfenrecht in Einklang steht. 

„Das Beihilferecht sichert die Fairness im Wettbewerb und eröffnet Möglichkeiten für eine aktive Förderpolitik des Landes. Diese wollen wir konsequent nutzen, um den Innovationsstandort Baden-Württemberg zielgerecht zu stärken“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Das Wirtschaftsministerium unterstütze dadurch viele Akteure, zum einen durch die Finanzierung von konkreten Projekten, zum anderen bei der Beantwortung von Fragen zum EU-Beihilfenrecht. „Der neue Leitfaden gibt in einem komplexen Themengebiet eine Orientierungshilfe, wie die europarechtlichen Möglichkeiten einer unionsrechtskonformen Förderpraxis ausgeschöpft werden können“, so die Ministerin weiter.

Weitere Informationen

Das EU-Beihilfenrecht erlaubt die staatliche Förderung von Unternehmen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Wirtschaftsministerium ist im Land für Grundsatzfragen der europäischen Beihilfenkontrollpolitik der Ansprechpartner für die öffentlichen Fördergeber. Außerdem koordiniert das Ministerium bei Beihilfenverfahren und ist zuständig für die Anmeldung oder Anzeige von Fördervorhaben bei der EU-Kommission.

Das Wirtschaftsministerium hat im Jahr 2016 begonnen, eine praxisnahe Leitfaden-Reihe zum EU-Beihilfenrecht aufzulegen. Mit der neuen Publikation „Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation“ wird an die bereits vorliegenden drei Bände zu den Grundlagen des EU-Beihilfenrechts, der Förderung von KMU und im Bereich von DAWI und Infrastrukturförderung angeknüpft. Der vierte Band schließt die Leitfadenreihe zum EU-Beihilfenrecht ab.

Bestellt werden kann der Leitfaden kostenlos unter
www.wm.baden-wuerttemberg.de/publikationen
Dort ist der Leitfaden auch als Download abrufbar.

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