Förderprogramm

Soforthilfe Corona

Berechnungshilfe

Hier können Sie berechnen, ob und in welcher Höhe ein Rückzahlungsbedarf für Ihre Soforthilfe Corona des Bundes und des Landes Baden-Württemberg besteht.

Damit Sie Ihren möglichen Rückzahlungsbedarf berechnen können, geben Sie bitte die folgenden Daten an. Wenn alle Daten angegeben sind, können Sie zur Berechnungshilfe wechseln. Klicken Sie dazu unten auf der Seite auf den Button "Berechnungshilfe". Sie können jederzeit zurück auf diese Seite wechseln und die Angaben nachträglich ändern. Auch wenn Sie bereits mit dem Ausfüllen der Berechnungshilfe begonnen haben. Beim Wechseln zwischen dieser Seite und der Berechnungshilfe werden die Daten nicht gelöscht.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie aber diese Seite oder die Seite der Berechnungshilfe schließen oder neu laden, werden Ihre eingegebenen Daten gelöscht. Die Daten werden nicht gespeichert. Sie können die ausgefüllte Berechnungshilfe für Ihre Unterlagen ausdrucken, bevor Sie die Seite schließen.

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen dieser Fragen und der Berechnungshilfe die FAQ – vor allem Kapitel 5 und 6!

Bitte geben Sie den bewilligten Betrag im Format xx,xx ein, zum Beispiel 9000,00.
Bitte wählen Sie eine Option.
Bitte geben Sie den zurückbezahlten Betrag im Format xx,xx ein, zum Beispiel 2000,00.
Bitte wählen Sie eine Option.
Ich bestätige, dass ich zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • als Unternehmen wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig war.
  • oder
  • als Soloselbstständige(r) oder Angehörige(r) der Freien Berufe im Haupterwerb tätig war.
(FAQ 6.2)
Bitte wählen Sie eine Option.
Bitte wählen Sie eine Option.
Die Soforthilfe Corona ist vollständig zurückzuzahlen, wenn bereits bei Antragstellung eine freiwillige Geschäftsaufgabe oder Insolvenz vorlag.
Die Soforthilfe ist anteilig zurückzuzahlen, wenn die freiwillige Geschäftsaufgabe oder die Insolvenz innerhalb des Betrachtungszeitraums eingetreten ist.
Bitte geben Sie die Anzahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) im Format xx,xx ein, zum Beispiel 4,50.
Bitte geben Sie das Datum des Antrags im Format TT.MM.JJJJ ein. Es muss zwischen dem 25.03.2020 und 31.05.2020 liegen.
Der Betrachtungszeitraum beginnt grundsätzlich nach dem Tag, an dem der Antrag gestellt wurde. Der Beginn des Betrachtungszeitraums darf aber auf den 1. Tag des Folgemonats verschoben werden.
Bitte wählen Sie eine Option.
Daten übernehmen und zur wechseln.
Die Eingaben sind fehlerhaft und/oder unvollständig. Sie können an den roten Hinweistexten erkennen, welche Felder noch überarbeitet werden müssen.

Hinweise zur Berechnungshilfe:

  • Bitte beachten Sie beim Ausfüllen die FAQ – vor allem Kapitel 5 und 6!
  • Es werden grundsätzlich nur betriebliche Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, die im jeweiligen Betrachtungszeitraum liegen. Außerdem werden grundsätzlich nur verursachte, tatsächlich angefallene, fällige und geleistete Zahlungen berücksichtigt.
  • Bei verbundenen Unternehmen sind konsolidierte Zahlen zu verwenden. Einnahmen und Ausgaben, die sich aus den Zahlungen innerhalb eines Unternehmensverbundes ergeben, sind nicht zu berücksichtigen.
  • Bitte beachten Sie FAQ 2.3, wenn Sie mehrere Schreiben mit der Aufforderung zur Rückmeldung von der L-Bank erhalten haben.
zur Berechnung des möglichen Rückzahlungsbedarfs für die Soforthilfe
Zurück zur auf der ersten Seite.
Bitte tragen Sie nur Beträge in die Spalten "4. Monat" und "5. Monat" ein, wenn Ihrer Selbstständigkeit im Betrachtungszeitraum ein Miet- oder Pachtnachlass von mindestens 20 Prozent gewährt wurde. Dann kann der fortlaufende betriebliche Sach- und Finanzaufwand für 5 anstatt für 3 Monate angesetzt werden. (FAQ 5.5)
1. Monat 2. Monat 3. Monat 4. Monat 5. Monat Gesamt
Betrachtungszeitraum
Tatsächliche fortlaufende betriebliche Einnahmen
(Angaben ohne Umsatzsteuer, das heißt netto - außer bei Nicht Vorsteuer-Abzugsberechtigten)
Bitte tragen Sie Ihre betrieblichen Einnahmen und Ausgaben in diese Felder ein. In Euro, im Format xx,xx.
Umsatzerlöse
Erlöse aus Provisionen, Lizenzen und Patenten
Sonstige Zinsen und ähnliche Erlöse (wie aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens und Umlaufvermögens)
Erlöse aus Vermietung und Verpachtung
Weitere öffentliche Hilfen, coronabedingte Versicherungsleistungen sowie mögliche Entschädigungsleistungen (zum Beispiel nach dem Infektionsschutzgesetz oder anderer Rechtsgrundlagen)
Sonstige Einnahmen (nur soweit anrechenbar!)
abzüglich tatsächliche fortlaufende betriebliche Ausgaben
(Angaben ohne Umsatzsteuer, das heißt netto - außer bei Nicht Vorsteuer-Abzugsberechtigten)
Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren (abzüglich erhaltene Boni, Skonti und Rabatte)
Miete/Pacht (ein Mieterlass ist zu berücksichtigen)
Energiekosten
Wartung, Reparatur, Instandhaltungen
Versicherungen oder Beiträge (zum Zahlungszeitpunkt berücksichtigen oder auf die entsprechenden Monate, für die die Zahlung erfolgt ist, verteilen)
Werbe- und Reisekosten
Buchführungs- und Beratungskosten
Betriebliche Versicherungen
Beiträge für Berufsgenossenschaft, Berufsverbände, Kammern
Bürobedarf
Zinsen (zum Beispiel für Darlehen, Kredite, Kontokorrent) und Leasing
Planmäßige Tilgung (für Darlehen, Kredite) nach Ausschöpfung von Stundung
Grund- und Kfz-Steuer
Personalkosten (nur tatsächlich angefallene und nicht von anderen Leistungen, wie beispielsweise von Kurzarbeitergeld, abgedeckte Kosten)
Fiktiver Unternehmerlohn (Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und im Unternehmen tätige Inhaber/innen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften können maximal einen Betrag in Höhe von 1.180 Euro pro Monat für fiktiven Unternehmerlohn ansetzen.)
Sonstige Ausgaben (nur soweit anrechenbar!)
= Liquiditätsengpass
Bewilligter Betrag:
Rückzahlungsbedarf, weil die maximale Höhe der Soforthilfe für Ihre Unternehmensgröße (VZÄ) überschritten wurde:
Rückzahlungsbedarf, weil kein Liquiditätsengpass in Höhe der ausgezahlten Soforthilfe vorliegt:
Betrag, der bereits an die L-Bank zurückbezahlt wurde:
Sie haben keinen Rückzahlungsbedarf und müssen nichts zurückbezahlen. Sie müssen folgenden Betrag zurückbezahlen: Sie haben die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt. Deshalb muss die gesamte Soforthilfe zurückbezahlt werden.