Berechnungshilfe
Damit Sie Ihren möglichen Rückzahlungsbedarf berechnen können, geben Sie bitte die folgenden Daten an. Wenn alle Daten angegeben sind, können Sie zur Berechnungshilfe wechseln. Klicken Sie dazu unten auf der Seite auf den Button "Berechnungshilfe". Sie können jederzeit zurück auf diese Seite wechseln und die Angaben nachträglich ändern. Auch wenn Sie bereits mit dem Ausfüllen der Berechnungshilfe begonnen haben. Beim Wechseln zwischen dieser Seite und der Berechnungshilfe werden die Daten nicht gelöscht.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie aber diese Seite oder die Seite der Berechnungshilfe schließen oder neu laden, werden Ihre eingegebenen Daten gelöscht. Die Daten werden nicht gespeichert. Sie können die ausgefüllte Berechnungshilfe für Ihre Unterlagen ausdrucken, bevor Sie die Seite schließen.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen dieser Fragen und der Berechnungshilfe die FAQ – vor allem Kapitel 5 und 6!
- als Unternehmen wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig war. oder
- als Soloselbstständige(r) oder Angehörige(r) der Freien Berufe im Haupterwerb tätig war.
Die Soforthilfe ist anteilig zurückzuzahlen, wenn die freiwillige Geschäftsaufgabe oder die Insolvenz innerhalb des Betrachtungszeitraums eingetreten ist.
Hinweise zur Berechnungshilfe:
- Bitte beachten Sie beim Ausfüllen die FAQ – vor allem Kapitel 5 und 6!
- Es werden grundsätzlich nur betriebliche Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, die im jeweiligen Betrachtungszeitraum liegen. Außerdem werden grundsätzlich nur verursachte, tatsächlich angefallene, fällige und geleistete Zahlungen berücksichtigt.
- Bei verbundenen Unternehmen sind konsolidierte Zahlen zu verwenden. Einnahmen und Ausgaben, die sich aus den Zahlungen innerhalb eines Unternehmensverbundes ergeben, sind nicht zu berücksichtigen.
- Bitte beachten Sie FAQ 2.3, wenn Sie mehrere Schreiben mit der Aufforderung zur Rückmeldung von der L-Bank erhalten haben.
1. Monat | 2. Monat | 3. Monat | 4. Monat | 5. Monat | Gesamt | |
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Betrachtungszeitraum | ||||||
Tatsächliche fortlaufende betriebliche Einnahmen (Angaben ohne Umsatzsteuer, das heißt netto - außer bei Nicht Vorsteuer-Abzugsberechtigten) |
Bitte tragen Sie Ihre betrieblichen Einnahmen und Ausgaben in diese Felder ein. In Euro, im Format xx,xx. | |||||
Umsatzerlöse | ||||||
Erlöse aus Provisionen, Lizenzen und Patenten | ||||||
Sonstige Zinsen und ähnliche Erlöse (wie aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens und Umlaufvermögens) | ||||||
Erlöse aus Vermietung und Verpachtung | ||||||
Weitere öffentliche Hilfen, coronabedingte Versicherungsleistungen sowie mögliche Entschädigungsleistungen (zum Beispiel nach dem Infektionsschutzgesetz oder anderer Rechtsgrundlagen) | ||||||
Sonstige Einnahmen (nur soweit anrechenbar!) | ||||||
abzüglich tatsächliche fortlaufende betriebliche Ausgaben (Angaben ohne Umsatzsteuer, das heißt netto - außer bei Nicht Vorsteuer-Abzugsberechtigten) |
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Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren (abzüglich erhaltene Boni, Skonti und Rabatte) | ||||||
Miete/Pacht (ein Mieterlass ist zu berücksichtigen) | ||||||
Energiekosten | ||||||
Wartung, Reparatur, Instandhaltungen | ||||||
Versicherungen oder Beiträge (zum Zahlungszeitpunkt berücksichtigen oder auf die entsprechenden Monate, für die die Zahlung erfolgt ist, verteilen) | ||||||
Werbe- und Reisekosten | ||||||
Buchführungs- und Beratungskosten | ||||||
Betriebliche Versicherungen | ||||||
Beiträge für Berufsgenossenschaft, Berufsverbände, Kammern | ||||||
Bürobedarf | ||||||
Zinsen (zum Beispiel für Darlehen, Kredite, Kontokorrent) und Leasing | ||||||
Planmäßige Tilgung (für Darlehen, Kredite) nach Ausschöpfung von Stundung | ||||||
Grund- und Kfz-Steuer | ||||||
Personalkosten (nur tatsächlich angefallene und nicht von anderen Leistungen, wie beispielsweise von Kurzarbeitergeld, abgedeckte Kosten) | ||||||
Fiktiver Unternehmerlohn (Soloselbstständige, Angehörige der Freien Berufe und im Unternehmen tätige Inhaber/innen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften können maximal einen Betrag in Höhe von 1.180 Euro pro Monat für fiktiven Unternehmerlohn ansetzen.) | ||||||
Sonstige Ausgaben (nur soweit anrechenbar!) | ||||||
= Liquiditätsengpass | ||||||
Bewilligter Betrag: | ||||||
Rückzahlungsbedarf, weil die maximale Höhe der Soforthilfe für Ihre Unternehmensgröße (VZÄ) überschritten wurde: | ||||||
Rückzahlungsbedarf, weil kein Liquiditätsengpass in Höhe der ausgezahlten Soforthilfe vorliegt: | ||||||
Betrag, der bereits an die L-Bank zurückbezahlt wurde: | ||||||
Sie haben keinen Rückzahlungsbedarf und müssen nichts zurückbezahlen.
Sie müssen folgenden Betrag zurückbezahlen:
Sie haben die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt.
Deshalb muss die gesamte Soforthilfe zurückbezahlt werden.
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