Förderprogramm

Tourismusinfrastrukturprogramm 2024 (TIP)

Zwei Radwanderer in den Weinbergen

Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm möchte die Landesregierung gezielt Anreize für bauliche Investitionen der baden-württembergischen Tourismuskommunen setzen, um den Ausbau einer modernen und zukunftsfähigen Tourismusinfrastruktur voranzubringen.

Was wird gefördert

Im Fokus stehen bauliche Investitionen für die Errichtung, Sanierung und die Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen sowie investive Vorhaben, wie zum Beispiel Beschilderungen an touristischen Rad- und Wanderwegen, die für die Gestaltung eines marktorientierten und wettbewerbsfähigen Gesamtangebots notwendig sind. Gefördert werden nur Vorhaben an Einrichtungen, bei denen eine überwiegend touristische Nutzung nachgewiesen werden kann.

Die Förderung von kommunalen Tourismusprojekten zielt dabei auf:

  • die Stärkung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit von Tourismusinfrastruktureinrichtungen,
  • die Verbesserung der Qualität, insbesondere auch der Erlebnisqualität, und der Attraktivität von Tourismusinfrastruktureinrichtungen,
  • der Ausbau der Barrierefreiheit von Tourismusinfrastruktureinrichtungen im Sinne eines „Tourismus für Alle“,
  • die Unterstützung der touristischen Entwicklung strukturschwacher Gebiete.

Ansprechende touristische Einrichtungen in den Kommunen stärken den Erholungs- und Freizeitwert der national und international bekannten Reisegebiete und des gesamten Urlaubslandes Baden-Württemberg. Die in der Tourismuskonzeption des Landes definierten touristischen Schwerpunktthemen „Natur, Genuss, Kultur und Gesundheit“ und die dazugehörigen Produktmarken bilden die Grundlage für eine aus Gästeperspektive relevante Tourismusinfrastruktur. Gerade in Folge der Corona-Krise ist eine qualitativ hochwertige touristische Infrastruktur Basis für die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuskommunen.

Wer wird gefördert

Antragsberechtigt sind Gemeinden und gemeindliche Zusammenschlüsse. Im Rahmen von Kooperationsvorhaben sind die Landkreise antragsberechtigt, sofern sich an den Vorhaben Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mit mindestens 50 Prozent beteiligen.

Wie wird gefördert

Das jährlich aufgelegte Förderprogramm richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen – Tourismusinfrastrukturprogramm (VwV TIP) – vom 3.  April 2023. Die neu überarbeitete Verwaltungsvorschrift (VwV TIP) bietet den Kommunen deutliche verbesserte Förderbedingungen, wie unter anderem die Erhöhung der Fördersätze auf bis zu 65 Prozent.

Förderanträge können bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien bis zum 1. Oktober des einer Förderung vorhergehenden Jahres gestellt werden. Anträge sind mit dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium vor Antragstellung zu erörtern.

Im Rahmen der Antragsberatung prüfen die Regierungspräsidien darüber hinaus, ob für das jeweilige Vorhaben ggf. anderweitige bzw. alternative Fördermöglichkeiten bestehen. So kann beispielsweise auch aus dem EU-Programm LEADER, dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), im Rahmen eines Flurneuordnungsverfahrens oder der Naturparkförderung eine Förderung von Projekten mit touristischem Ansatz möglich sein. Weitere Informationen zu den genannten Förderprogrammen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

Alle Unterlagen (Verwaltungsvorschrift, Programmausschreibung, Antragsformular sowie die entsprechenden Anlagen und Erklärungen) zum aktuellen Programmjahr finden Sie unter www.service-bw.de

Weitere Informationen

Verwaltungsvorschrift Tourismusinfrastrukturprogramm - VwV TIP vom 3.4.2023 (PDF)

Bekanntmachung TIP 2024 (PDF)

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
Herr Gerd Hofmann
Tel.: 0711/904-12202
E-Mail: gerd.hofmann@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen
Frau Inna Greifenstein
Tel.: 07071/757-3237
E-Mail: inna.greifenstein@rpt.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe
Schloßplatz 1-3, 76131 Karlsruhe
Frau Sabrina Ponzelar, Tel.: 0721/926-7505
E-Mail: sabrina.ponzelar@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg
Bissierstr. 7, 79114 Freiburg
Frau Anna Neininger, Tel.: 0761/208-4672
E-Mail: anna.neininger@rpf.bwl.de

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart
Frau Sonja Ungericht
Tel.: 0711/123-2268
E-Mail: Sonja.Ungericht@wm.bwl.de

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