Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm möchte die Landesregierung gezielt Anreize für bauliche Investitionen der baden-württembergischen Tourismuskommunen setzen, um den Ausbau einer modernen und zukunftsfähigen Tourismusinfrastruktur voranzubringen.
Was wird gefördert
Im Fokus stehen bauliche Investitionen für die Errichtung, Sanierung und die Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen sowie investive Vorhaben, wie zum Beispiel Beschilderungen an touristischen Rad- und Wanderwegen, die für die Gestaltung eines marktorientierten und wettbewerbsfähigen Gesamtangebots notwendig sind. Gefördert werden nur Vorhaben an Einrichtungen, bei denen eine überwiegend touristische Nutzung nachgewiesen werden kann.
Die Förderung von kommunalen Tourismusprojekten zielt dabei auf:
- die Stärkung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit von Tourismusinfrastruktureinrichtungen,
- die Verbesserung der Qualität, insbesondere auch der Erlebnisqualität, und der Attraktivität von Tourismusinfrastruktureinrichtungen,
- der Ausbau der Barrierefreiheit von Tourismusinfrastruktureinrichtungen im Sinne eines „Tourismus für Alle“,
- die Unterstützung der touristischen Entwicklung ländlicher Gebiete,
- die Erhöhung des Erholungs- und Freizeitwertes der Tourismusgemeinden, insbesondere im Rahmen der Schwerpunktthemen und Produktmarken der aktuellen Tourismuskonzeption des Landes.
Ansprechende touristische Einrichtungen in den Kommunen stärken den Erholungs- und Freizeitwert der national und international bekannten Reisegebiete und des gesamten Urlaubslandes Baden-Württemberg. Die in der Tourismuskonzeption des Landes definierten touristischen Schwerpunktthemen „Natur, Genuss, Kultur und Gesundheit“ und die dazugehörigen Produktmarken bilden die Grundlage für eine aus Gästeperspektive relevante Tourismusinfrastruktur. Eine qualitativ hochwertige touristische Infrastruktur ist die Basis für die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuskommunen.
Wer wird gefördert
Antragsberechtigt sind Gemeinden und gemeindliche Zusammenschlüsse. Im Rahmen von Kooperationsvorhaben sind die Landkreise antragsberechtigt, sofern sich an den Vorhaben Gemeinden oder gemeindliche Zusammenschlüsse mit mindestens 50 Prozent beteiligen.
Wie wird gefördert
Das jährlich aufgelegte Förderprogramm richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen – Tourismusinfrastrukturprogramm (VwV TIP) – vom 3. April 2023.
Förderanträge können bei den jeweils zuständigen Regierungspräsidien bis zum 1. Oktober des einer Förderung vorhergehenden Jahres gestellt werden. Anträge sind mit dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium vor Antragstellung zu erörtern.
Alle Unterlagen (Verwaltungsvorschrift, Programmausschreibung, Antragsformular sowie die entsprechenden Anlagen und Erklärungen) zum aktuellen Programmjahr finden Sie unter www.service-bw.de
Verwaltungsvorschrift Tourismusinfrastrukturprogramm - VwV TIP vom 3.4.2023 (PDF)
Bekanntmachung TIP 2025 (PDF)
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Regierungspräsidien
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart
Herr Gerd Hofmann
Tel.: 0711/904-12202
E-Mail: Tourismusinfrastrukturprogramm@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen
Frau Inna Greifenstein
Tel.: 07071/757-3237
E-Mail: inna.greifenstein@rpt.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Schloßplatz 1-3, 76131 Karlsruhe
Frau Sabrina Ponzelar, Tel.: 0721/926-7505
E-Mail: sabrina.ponzelar@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Bissierstr. 7, 79114 Freiburg
Frau Anna Neininger, Tel.: 0761/208-4672
E-Mail: anna.neininger@rpf.bwl.de
Ansprechpartner im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart
Frau Sonja Ungericht
Tel.: 0711/123-2268
E-Mail: Sonja.Ungericht@wm.bwl.de