Bereiche des Arbeitsschutzes

Vom technischen bis zum sozialen Arbeitsschutz - ein Überblick

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Eine Frau und ein Mann in einer Werkstatt schauen auf ein Tablet (Biöd: © goodluz, Fotolia)

Technischer Arbeitsschutz

Der technische Arbeitsschutz befasst sich mit der Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit. Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Verordnungstexte zu den nachfolgend genannten Bereichen finden Sie auch auf der Website der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg: Vorschriften.

Organisatorischer Arbeitsschutz

Vorgaben zur erforderlichen Ausgestaltung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation finden sich im Arbeitssicherheitsgesetz, dem Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger. Danach wird von allen Betrieben eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung gefordert.

Aufgabe der Sicherheitsfachkräfte und der Betriebsärzte ist es, in den Betrieben vorbeugend Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren entgegenzuwirken. Die Mitarbeiter der zuständigen Behörde überprüfen, ob die Betriebe ihren Verpflichtungen zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit bzw. von Betriebsärzten nachgekommen sind.
 
Die Regelungen des Arbeitssicherheitsgesetzes und Arbeitsschutzgesetzes sowie weitere Informationen zum Arbeitsschutzrecht finden Sie auf der Website der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg.

Medizinischer Arbeitsschutz

Medizinischer Arbeitsschutz ist der Schutz der Beschäftigten vor Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Erkrankungen und berufsbedingten Gesundheitsgefährdungen.
 
Der Unternehmer ist für den Arbeitsschutz in seinem Betrieb verantwortlich. Betriebsärztin oder Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit stehen unterstützend zur Seite. Der Unternehmer entwickelt ein Gesundheitsmanagement-Konzept, in dem er festlegt, wie Gesundheitsgefährdungen erkannt und mit welchen Maßnahmen sie verhindert werden sollen. Die Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz wird durch die betriebliche Gesundheitsförderung ergänzt.
 
Als nachgeordnete Behörde befasst sich der staatliche gewerbeärztliche Dienst im Regierungspräsidium Stuttgart mit den Auswirkungen von chemischen, physikalischen, biologischen und psychischen Faktoren aus der Um- und Arbeitswelt auf die Gesundheit. Es entwickelt außerdem Präventionskonzepte und führt Projekte im Bereich des medizinischen Arbeitsschutzes durch. Zu den Aufgaben der Gewerbeärztinnen und Gewerbeärzte gehört die Qualitätssicherung in der betriebsärztlichen Tätigkeit.

Sozialer Arbeitsschutz

Der soziale Arbeitsschutz umfasst neben dem Arbeitszeitschutz von Beschäftigten spezielle Schutzrechte für bestimmte Personengruppen. Dazu gehören schwangere und stillende Frauen, Jugendliche, LKW- und Omnibusfahrer sowie Beschäftigte in Heimarbeit.