Welche Maßnahmen zur Sprachförderung gibt es während der Ausbildung?
Inhalt
Zusätzliche Sprachförderung für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Berufsschulen im Umfang von vier Wochenstunden. Die Sprachförderung steht auch Schülerinnen und Schülern der einjährigen Berufsfachschule offen.
Die Kurse werden abhängig vom jeweiligen Sprachstand der Schülerinnen und Schüler auf unterschiedlichen Sprachniveaustufen angeboten; für die Berufsschule in der Regel auf dem Zielsprachniveau B1 bis B2.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler mit nicht-deutscher Herkunftssprache in den ersten Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland, deren Deutschkenntnisse zur Erlangung des Bildungsziels noch nicht hinreichend sind.
Wo und wann wird der Kurs angeboten?
Bei entsprechendem Bedarf zusätzlich zum Regelunterricht an öffentlichen Berufsschulen.
Wie wird die Teilnahme bestätigt?
Die Teilnahme wird von der jeweiligen Schule bestätigt.
An welchen Ansprechpartner kann sich der Betrieb oder der angehende Auszubildende bei konkreten Fragen wenden?
Jeweilige öffentliche Berufsschule. Eine Übersicht der Schulen mit Kontaktdaten finden Sie hier.
Inhalt
Ziel der Assistierten Ausbildung (AsA) ist der erfolgreiche Abschluss einer betrieblichen Ausbildung. Kernstück ist die Begleitung und Unterstützung förderungsbedürftiger junger Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während der betrieblichen Ausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung.
Bei Ausbildungen mit vorgeschalteter einjähriger Berufsfachschule können diese als Bestandteil der betrieblichen Ausbildung betrachtet und unterstützt werden, sofern bereits ein entsprechender Ausbildungsvertrag zwischen dem jungen Menschen und dem Ausbildungsbetrieb vorliegt.
Die konkreten Förderangebote richten sich nach dem Bedarf im Einzelfall.
Hilfestellung gibt es bei Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und Fachpraxis, Sprachproblemen, Problemen im sozialen Umfeld, im Betrieb oder mit Prüfungen. Punktuell oder auch während der gesamten Ausbildung.
In enger Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule können das bspw. folgende Leistungen sein:
• Berufsbezogene Sprachförderung
• Wissensvermittlung in Allgemeinbildung oder in Fachtheorie
• Sozialpädagogische Begleitung
Der zeitliche Umfang soll neun Stunden wöchentlich nicht überschreiten.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können junge Menschen, die Unterstützung benötigen, um eine Berufsausbildung oder Einstiegsqualifizierung zu beginnen, fortzusetzen oder erfolgreich zu beenden.
Ausschlaggebend für eine Förderung ist, dass der junge Mensch aufgrund seiner individuellen Situation der AsA bedarf. Indizien hierfür können z.B. schlechte Schulnoten, berufsspezifische Sprachdefizite oder Prüfungsängste sein.
Wo und wann wird der Kurs angeboten?
In Baden-Württemberg gibt es ein flächendeckendes Angebot. Die AsA kann auch während des Ausbildungsjahres begonnen werden.
Wie wird die Teilnahme bestätigt?
Eine Teilnahmebestätigung ist nicht vorgesehen.
An welchen Ansprechpartner kann sich der Betrieb oder der Auszubildende bei konkreten Fragen wenden?
- Ausbildungsbetriebe wenden sich unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 0800 45555 20 an den örtlichen gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter.
- Auszubildende wenden sich entweder direkt an die Lehrkräfte an den Berufsschulen oder unter der Rufnummer 0800 45555 00 an die Agenturen für Arbeit bzw. Jobcenter.
Weitere Informationen gibt es hier.
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Berufssprachlich ausgerichtete Sprachkurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Teilnehmenden lernen gezielt die Sprache, die sie benötigen, um in arbeitstypischen Situationen souverän kommunizieren zu können.
Angeboten werden e unterschiedliche Kursarten:
- Basiskurse für die Zielsprachniveaus B2, C1 und C2, in denen berufsübergreifende Deutschkenntnisse vermittelt werden
- Spezialkurse mit fachspezifischen Inhalten in den Fachrichtungen Gewerbe/Technik und Einzelhandel sowie Job-BSK
- Spezialkurse mit den Zielsprachniveaus A2 und B1
- Kurse in der bundesweiten Pilotierung: Azubi-BSK und Frühpädagogik
Eine Übersicht aller Kursarten finden Sie hier.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können grundsätzlich Personen, die sich in einer Ausbildung befinden, die im Sinne von § 57 I SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)) unterstützt werden kann.
Personen mit Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis), deutscher Staatsangehörigkeit, EU-Freizügigkeit sowie Personen mit Aufenthaltsgestattung und einer guten Bleibeperspektive (derzeit sind das Personen der Herkunftsländer Syrien, Eritrea, Somalia und Afghanistan) können uneingeschränkt teilnehmen.
Teilnehmen können auch
- Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (grds. ab Sprachniveau B1)
- Personen mit 6 Monate geduldetem Aufenthalt und Arbeitsmarktnähe (Unter-B1-Zugang)
Personen aus dem Ausland, die einen Ausbildungsvertrag bereits abgeschlossen haben und einen Berufssprachkurs vorbereitend zur Berufsausbildung besuchen möchten, können ebenfalls eine Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs beim Bundesamt beantragen.
Teilnahmevoraussetzung für den Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist die vorherige Teilnahme am Integrationskurs.
Eine Teilnahmeberechtigung ist vorweisen. Die Berechtigung erteilt bei Auszubildenden das BAMF. Das hierfür nötige Formular ist mit Kopien des Ausbildungsvertrages, des Aufenthaltstitels und ggf. des letzten Sprachzertifikats an folgende Adresse zu senden:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Referat 83 C
Wolframstr. 62
70191 Stuttgart.
Wo und wann wird der Kurs angeboten?
Angeboten werden die Berufssprachkurse flächendeckend im Land von den vom BAMF zugelassenen Trägern. Hier finden Sie eine Übersicht der zugelassenen Sprachkursträger.
Aktuelle Kursangebote in Ihrer Region finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.
Der Sprachkurs kann auch digital in einem virtuellen Klassenzimmer oder in hybriden Formaten angeboten werden.
Wie wird die Teilnahme bestätigt?
Bei bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden ein Sprachzertifikat. Nach Abschluss der Fachspezifischen Berufssprachkurse erhalten Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung.
An welchen Ansprechpartner kann sich der Betrieb oder der Auszubildende bei konkreten Fragen wenden?
Ihre Ansprechpartner beim BAMF sind
Hauptstandort Stuttgart bsk.stuttgart@bamf.bund.de
Wichtig: Die Kurse starten entweder vor dem ersten- oder vor dem zweiten Ausbildungsjahr, immer kurz vor den Sommerschulferien. Eine Anmeldung ist über die unten aufgeführten Ansprechpersonen möglich.
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Intensivsprachkurse vor und während des ersten Jahres der Ausbildung sowie vor und während des zweiten Jahres der Ausbildung. Die Kurse beginnen im Juli und gliedern sich in einen Sommerintensivsprachkurs mit 150 Unterrichtseinheiten (25 bis 30 Unterrichtseinheiten pro Woche) direkt vor Ausbildungsbeginn bzw. vor Beginn des zweiten Ausbildungsjahres und einen sich anschließenden Jahresintensivsprachkurs mit 150 Unterrichtseinheiten (in der Regel vier Unterrichtseinheiten pro Woche) im ersten bzw. zweiten Jahr der Ausbildung.
Die Kurse führen je nach Sprachstand der Teilnehmenden auf das Zielsprachniveau B1, B1 + Beruf oder B2 hin.
Der alleinige Besuch des Sommerintensivsprachkurses ist ebenfalls möglich (siehe Sommerintensivsprachkurse).
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Jugendliche und Erwachsene, die eine Ausbildung beginnen oder sich im ersten Ausbildungsjahr befinden.
Bei der Anmeldung sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau A2 nachzuweisen (durch ein vorhandenes Sprachzertifikat, eine VABO-Bescheinigung oder einen Einstufungstest beim Sprachkursträger).
Wo und wann wird der Kurs angeboten?
Die Sprachkurse werden von den Stadt- und Landkreisen nach der Verwaltungsvorschrift Deutsch organisiert. Die Stadt- und Landkreise entscheiden, ob ein Kurs eingerichtet wird.
Die Kurse starten immer kurz vor den Sommerferien. Eine Anmeldung ist über die unten aufgeführten Ansprechpersonen möglich.
Geplante Zeiträume 2024/25:
15. Juli 2024 bis 23. August 2024 (150 Unterrichtseinheiten, anschließend Zwischentest zur Orientierung)
9. September 2024 bis 31. Juli 2025 (150 Unterrichtseinheiten und Abschlussprüfung)
Wie wird die Teilnahme bestätigt?
Zertifikat bei bestandener Abschlussprüfung. Ausgewiesen werden die Gesamteinstufung sowie die Teilbereiche „Sprechen“, „Hören/Lesen“ und „Schreiben“.
An welchen Ansprechpersonen können sich Betriebe oder Auszubildende bei konkreten Fragen wenden?
Integrationsbeauftragte der Stadt- und Landkreise
Inhalt
Passgenaues Angebot der Sprachförderung begleitend zur Ausbildung
Die sprachliche Förderung hat Ausbildungsinhalte im Fokus und verfolgt primär das Ziel, den Teilnehmenden das Bestehen der IHK- bzw. HWK-Abschlussprüfung zu ermöglichen. Die Kurse können ausbildungsvorbereitend und/oder ausbildungsbegleitend stattfinden und ermöglichen eine kontinuierliche Sprachförderung während der gesamten Ausbildungsdauer Ein Kurs umfasst in der Regel 70 - 150 Unterrichtseinheiten je Ausbildungsabschnitt. Azubi-BSK sind mit fachlicher Ausrichtung in den vier Bereichen Lager/Logistik, Hotel/Gaststättengewerbe, Pflege, und Handwerk, Gewerbe und Technik möglich. Es erfolgt keine Abschlussprüfung nach dem GER.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können grundsätzlich Personen, die sich in einer Ausbildung befinden, die im Sinne von § 57 I SGB III (Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)) unterstützt werden kann bzw. Personen, die einen entsprechenden Ausbildungsvertrag bereits abgeschlossen, ihre Ausbildung aber noch nicht begonnen haben. Ebenso können Personen teilnehmen, die an einer entsprechende Einstiegsqualifizierung (EQ) teilnehmen.
Personen mit Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis), deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, Bürgerinnen und Bürger der EU sowie Personen mit Aufenthaltsgestattung können uneingeschränkt teilnehmen.
Teilnehmen können auch
- Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (grds. ab Sprachniveau B1)
- Personen mit 6 Monate geduldetem Aufenthalt und Arbeitsmarktnähe (Unter-B1-Zugang)
Wo und wann wird der Kurs angeboten?
Es handelt sich derzeit um Pilotprojekte. Die Kursträger richten in Absprache mit den beteiligten berufsbildenden Schulen und dem BAMF einen auf die Azubis passgenau ausgerichteten Kurs mit Startzeitpunkt und passenden regelmäßigen Unterrichtseinheiten ein. Um zu klären, ob ein Kurs auch in ihrer Nähe möglich ist, kontaktieren Sie bitte die unten genannten Ansprechpartner.
Wie wird die Teilnahme bestätigt?
Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
An welchen Ansprechpartner kann sich der Betrieb oder der Auszubildende bei konkreten Fragen wenden?
Ihre Ansprechpartner beim BAMF sind
Hauptstandort Stuttgart (bsk.stuttgart@bamf.bund.de)
Wichtig: Die Kurse starten entweder vor der Ausbildung oder vor dem zweiten Ausbildungsjahr, immer kurz vor den Sommerschulferien. Eine Anmeldung ist über die unten aufgeführten Ansprechpersonen möglich.
Inhalt
Intensivsprachkurse vor Ausbildungsbeginn sowie vor Beginn des zweiten Ausbildungsjahres. Die Kurse beginnen im Juli kurz vor den Sommerferien und umfassen 150 Unterrichtseinheiten (25 bis 30 Unterrichtseinheiten pro Woche).
Die Kurse führen je nach Sprachstand der Teilnehmenden auf das Zielsprachniveau B1, B1 + Beruf oder B2 hin.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Ausbildung oder einen vollzeitschulischen beruflichen Bildungsgang beginnen oder sich im ersten Ausbildungsjahr befinden.
Bei der Anmeldung sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau A2 nachzuweisen (durch ein vorhandenes Sprachzertifikat, eine VABO-Bescheinigung oder einen Einstufungstest beim Sprachkursträger).
Wo und wann wird der Kurs angeboten?
Die Sprachkurse werden von den Stadt- und Landkreisen nach der Verwaltungsvorschrift Deutsch organisiert. Die Stadt- und Landkreise entscheiden, ob ein Kurs eingerichtet wird.
Die Kurse starten immer kurz vor den Sommerferien. Eine Anmeldung ist über die unten aufgeführten Ansprechpersonen möglich.
Geplanter Zeitraum in 2022:
15. Juli 2024 bis 23. August 2024
Wie wird die Teilnahme bestätigt?
Zertifikat bei bestandener Abschlussprüfung. Ausgewiesen werden die Gesamteinstufung sowie die Teilbereiche „Sprechen“, „Hören/Lesen“ und „Schreiben“.
An welche Ansprechpersonen können sich Betriebe oder angehende Auszubildende bzw. Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr bei konkreten Fragen wenden?
Welche Maßnahmen zur Sprachförderung gibt es vor dem Start der Ausbildung?
Inhalt
Sprachkurs begleitend zur Einstiegsqualifizierung (drei Tage Betrieb, zwei Tage Sprachkurs).
Wer kann teilnehmen?
Personen mit Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis), deutsche Staatsangehörige, Bürgerinnen und Bürger der EU sowie Personen mit Aufenthaltsgestattung können uneingeschränkt teilnehmen.
Teilnehmen können auch
- Personen mit Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (grds. ab Sprachniveau B1)
- Personen mit 6 Monate geduldetem Aufenthalt und Arbeitsmarktnähe (Unter-B1-Zugang)
Für diejenigen, die keinen Zugang zu den Kursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben, werden Sprachkurse begleitend zur Einstiegsqualifizierung von den Stadt- und Landkreisen nach der Verwaltungsvorschrift Deutsch organisiert und vom Kreis und Land finanziert (siehe Berufsbezogene Sprachförderung des Landes begleitend zur Einstiegsqualifizierung).
Teilnehmende müssen zusätzlich entweder bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend oder arbeitslos gemeldet sein oder Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (ALG II) beziehen. Um einen Kurs besuchen zu können, muss eine Teilnahmeberechtigung durch das örtliche Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit erteilt werden. Diese Behörden sind auch zuständig für die Zuweisung in die eigentliche Einstiegsqualifizierungsmaßnahme.
Wo und wann wird der Kurs angeboten?
Angeboten werden die Kurse bei ausreichender Nachfrage landesweit von den vom BAMF zugelassenen Trägern. Hier finden Sie eine Übersicht der zugelassenen Sprachkursträger.
Die Kurse starten in der Regel im Herbst.
Wie wird die Teilnahme bestätigt?
Bei bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden ein Sprachzertifikat. Sofern keine Zertifikatsprüfung absolviert wird, erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung.
An welchen Ansprechpartner kann sich der Betrieb oder der angehende Auszubildende bei konkreten Fragen wenden?
Ihre Ansprechpartner beim BAMF sind
Hauptstandort Stuttgart (bsk.stuttgart@bamf.bund.de )
Inhalt
Sprachkurs begleitend zur Einstiegsqualifizierung (drei Tage Betrieb, zwei Tage Sprachkurs). Das Zielsprachniveau ist je nach Sprachstand der Teilnehmenden B1 oder B2.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund, die keinen oder noch keinen Zugang zu den Kursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben (siehe Berufsbezogene Sprachförderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge begleitend zur Einstiegsqualifizierung).
Teilnehmen können auch
- Personen mit Zugang zu BAMF-Kursen, wenn diese faktisch nicht realisiert werden können, bspw., weil die Kurse mit ÖPNV nicht zumutbar zu erreichen sind, oder weil Wartezeiten von mehr als acht Wochen bestehen (Ausnahme: Personen mit einer rechtlichen Verpflichtung zur Teilnahme an BAMF-Kursen nach § 44a und § 45a Absatz. 2 AufenthG).
- Geduldete aus sicheren Herkunftsländern (EU-Staaten, Albanien, Bosnien, Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Senegal und Ghana), sofern ihre Aufenthaltsbeendigung aus Gründen, die die Geduldeten nicht selbst zu vertreten haben, bis auf Weiteres nicht zu erwarten ist (bspw. längere Erkrankung oder fehlende Rücknahmebereitschaft des Herkunftslands).
Wo und wann wird der Kurs angeboten?
Die Sprachkurse werden von den Stadt- und Landkreisen nach der Verwaltungsvorschrift Deutsch organisiert. Die Stadt- und Landkreise entscheiden, ob ein Kurs eingerichtet wird. Über die Maßnahme Einstiegsqualifizierung entscheiden die zuständigen Arbeitsagenturen oder Jobcenter.
Die Kurse sind an die Laufzeit der Einstiegsqualifizierung (mindestens sechs Monate, maximal zwölf Monate) und an die Zeiten im Betrieb (drei Tage pro Woche) angepasst.
Wie wird die Teilnahme bestätigt?
Zertifikat bei bestandener Abschlussprüfung. Ausgewiesen werden die Gesamteinstufung sowie die Teilbereiche „Sprechen“, „Hören/Lesen“ und „Schreiben“.
Wichtig: Die Kurse starten entweder vor der Ausbildung oder vor dem zweiten Ausbildungsjahr, immer kurz vor den Sommerschulferien. Eine Anmeldung ist über die unten aufgeführten Ansprechpersonen möglich.
Inhalt
Intensivsprachkurse vor Ausbildungsbeginn sowie vor Beginn des zweiten Ausbildungsjahres. Die Kurse beginnen im Juli kurz vor den Sommerferien und umfassen 150 Unterrichtseinheiten (25 bis 30 Unterrichtseinheiten pro Woche).
Die Kurse führen je nach Sprachstand der Teilnehmenden auf das Zielsprachniveau B1, B1 + Beruf oder B2 hin.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Ausbildung oder einen vollzeitschulischen beruflichen Bildungsgang beginnen oder sich im ersten bzw. zweiten Ausbildungsjahr befinden.
Bei der Anmeldung sind deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau A2 nachzuweisen (durch ein vorhandenes Sprachzertifikat, eine VABO-Bescheinigung oder einen Einstufungstest beim Sprachkursträger).
Wo und wann wird der Kurs angeboten?
Die Sprachkurse werden von den Stadt- und Landkreisen nach der Verwaltungsvorschrift Deutsch organisiert. Die Stadt- und Landkreise entscheiden, ob ein Kurs eingerichtet wird.
Die Kurse starten immer kurz vor den Sommerferien. Eine Anmeldung ist über die unten aufgeführten Ansprechpersonen möglich.
Geplanter Zeitraum in 2024:
15. Juli 2024 bis 23. August 2024 (Kurs und Abschlussprüfung)
Wie wird die Teilnahme bestätigt?
Zertifikat bei bestandener Abschlussprüfung. Ausgewiesen werden die Gesamteinstufung sowie die Teilbereiche „Sprechen“, „Hören/Lesen“ und „Schreiben“.
An welche Ansprechpersonen können sich Betriebe oder angehende Auszubildende bzw. Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr bei konkreten Fragen wenden?
Inhalt
Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter bieten an der Schule Deutsch-Kurse an, die mit mindestens 5 Teilnehmenden durchgeführt werden. Falls mehr als 20 Teilnehmende teilnehmen möchten, kann ein Parallelkurs eingerichtet werden, der eine Differenzierung hinsichtlich Sprachniveau und/oder Alter der Beteiligten ermöglicht. Ein Kurs ist immer auf 20 Zeitstunden ausgelegt, die jederzeit nach Vereinbarung beginnen können und danach automatisch auslaufen. Bei entsprechender Nachfrage kann sofort ein Anschlusskurs stattfinden, sofern eine geeignete Kursleitung zur Verfügung steht.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Fremdsprache, welche die Primar- oder Sekundarstufe (Klasse 1 bis 10) einer öffentlichen Schule besuchen, die am Jugendbegleiter-Programm teilnimmt. Dies ist momentan knapp die Hälfte aller Schulen im Land.
Wo und wann wird der Kurs angeboten?
Die Deutsch-Kurse finden zusätzlich zum Regelunterricht statt. Die Durchführungstermine werden zu Beginn zwischen allen Beteiligten geklärt. Es ist möglich, dass die 20 Kursstunden innerhalb weniger Tage aufgebraucht werden; genauso gut kann aber auch ein wöchentlicher Rhythmus mit längerer Laufzeit vereinbart werden (bis spätestens 30. Juni 2023).
Wie wird die Teilnahme bestätigt?
Die Teilnahme wird von der jeweiligen Schule bestätigt.
An welchen Ansprechpartner können sich Betriebe oder die Schülerinnen und Schüler bei konkreten Fragen wenden?
Ansprechpartner sind die Schulleitung sowie die vor Ort vertretenen Jugendbegleiterinnen und Jugendbegleiter. Eine Übersicht über die aktuellen Jugendbegleiter-Schulen finden Sie hier: Übersicht aktuelle Jugendbegleiter-Schulen
Wie können Auszubildende im Betrieb sprachlich gefördert werden?
Unternehmen können in Form von betrieblichem Unterricht Deutschnachhilfe im Betrieb anbieten. Patenschaften mit Mitarbeitern im Unternehmen können ebenfalls helfen, das Sprachverständnis zu verbessern.
Unterstützung für Betriebe bietet beispielsweise das NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF).
Das Netzwerk unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder sich ehrenamtlich engagieren wollen. Hier erhalten Sie Informationen und tauschen Erfahrungen aus. Unternehmen können Mitglied im NETZWERK werden und so von einem breiten Informationsangebot profitieren.
Wegweiser „Einfache Sprache unterstützt den Einstieg im Betrieb“
Der Einsatz von einfacher Sprache kann den Start von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit Fluchthintergrund ins Unternehmen erleichtern.
Gefahrenzeichen-Flyer in fünf Sprachen
Beim Thema Arbeitssicherheit stehen Sprachbarrieren oftmals besonders im Wege. Das NETZWERK bringt für verschiedene Branchen Flyer heraus, in denen die wichtigsten Gefahrenzeichen in 5 verschiedenen Sprachen erklärt werden.
Wegweiser „Ehrenamtlich aktiv im Unternehmen“
Wie können Sie als Betrieb das ehrenamtliche Engagement Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Menschen mit Fluchthintergrund unterstützen? Welche Formen des sogenannten Corporate Volunteering gibt es und welche passen am besten zu Ihrem Unternehmen?
Wegweiser „Paten- und Mentoringmodelle erfolgreich im Unternehmen etablieren“
Wie erleichtern Sie Menschen mit Fluchthintergrund den Start im Unternehmen? Was sollten Sie bei der Einführung von Patenmodellen bedenken?
Wie können Auszubildende selbständig ihre Deutschkenntnisse verbessern?
Unabhängig von Kursangeboten vor Ort kann im Selbststudium über das Internet die Sprache verbessert werden. Nützliche Links sind:
Goethe-Institut
Deutsche Welle
Volkshochschulen
Die Sendung mit der Maus auf WDR
Vokabellernsysteme können den Spracherwerb im beruflichen Alltag unterstützen. Neben den klassischen Karteikartensystemen kann über das Smartphone via App ortsunabhängig gelernt werden und die erfassten Begriffe des Tages in das jeweilige Vokabellernsystem überführt werden.
Deutsch lernen mit der kostenlosen App Mein Vokabular
Die frei verfügbare Vokabel-App für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund hilft beim Erlernen der Fachsprache. Sie bietet jedem Auszubildenden die Möglichkeit, ein auf den eigenen Beruf abgestimmtes Bildwörterbuch mit Sprach- und Schrifterklärungen mit den wichtigsten Begriffen des Arbeitsalltags zu erstellen.
Die App wurde von der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern speziell für Menschen mit Flucht - und Migrationshintergrund entwickelt, die eine Ausbildung im Handwerk machen und Probleme mit der Fachsprache haben.