Zeit für Weiterbildung
Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg gewährt Beschäftigten in Baden-Württemberg einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an Maßnahmen der Weiterbildung.

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Das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg gewährt Beschäftigten in Baden-Württemberg einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an Maßnahmen der Weiterbildung.
