Nach § 82 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist bei jeder Landesregierung ein Landesausschuss für Berufsbildung zu errichten. Er setzt sich zusammen aus einer gleichen Zahl von Beauftragten der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der obersten Landesbehörden.
In Baden-Württemberg beträgt die Anzahl der Mitglieder 9 Beauftragte je Gruppe. Die Mitglieder haben in gleicher Anzahl Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
Zusammensetzung des Landesausschusses für Berufsbildung in Baden-Württemberg
27 ordentliche Mitglieder
27 stellvertretende Mitglieder
- 9 Beauftragte der Arbeitgeber
- 9 Beauftragte der Arbeitnehmer
- 9 Beauftragte der obersten Landesbehörden
Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmer-Seite.
Aufgaben
Der Landesausschuss für Berufsbildung hat die Aufgabe, die Landesregierung in den Fragen der Berufsbildung zu beraten. Er tagt in der Regel vier Mal im Jahr. Dabei wirkt er auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hin. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Zusammenarbeit zwischen der schulischen Berufsbildung und der Berufsbildung nach dem Berufsbildungsgesetz sowie auf eine Berücksichtigung der Berufsbildung bei der Neuordnung und Weiterentwicklung des Schulwesens zu richten.
Der Landesausschuss für Berufsbildung kann zur Stärkung der regionalen Ausbildungs- und Beschäftigungssituation Empfehlungen zur inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung und zur Verbesserung der Ausbildungsangebote aussprechen.
Geschäftsführung
Die Führung der Geschäfte des Landesausschusses obliegt dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Kontakt
Geschäftsstelle Landesausschuss für Berufsbildung
Postfach 10 01 41
70173 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 123-2475
GST-LABerufsbildung@wm.bwl.de