Innovationsgutschein

Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“

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Innovationsgutschein Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt mit dem Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ die gezielte Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen mit Start-ups.

Ziel

Das Ziel des Innovationsgutscheins „Mittelstand trifft Start-ups“ ist die Incentivierung von etablierten Unternehmen, Kooperationen mit Start-ups im Rahmen von innovativen Vorhaben einzugehen.

Dies dient dem Zweck der Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen aus Baden-Württemberg durch den Zugang zu neuen Technologien und Lösungen von Start-ups.

Wer wird gefördert

Der Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ richtet sich an etablierte Unternehmen in Baden-Württemberg. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit einer Niederlassung oder einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg.

Es gilt eine maximale Unternehmensgröße von bis zu 250 Mitarbeiter (Vollzeit-äquivalente) und ein Vorjahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von bis zu 43 Mio. Euro.

Was wird gefördert

Gefördert werden ausschließlich Kosten, die dem etablierten Unternehmen von einem externen Start-up für verkaufte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen im Rahmen innovativer Vorhaben in Rechnung gestellt und vom etablierten Unternehmen gezahlt werden.

Für eine Kooperation zulässige Start-ups sind jünger als zehn Jahre, mit ihrer Technologie und/oder ihrem Geschäftsmodell innovativ und haben ein signifikantes Mitarbeitenden- und/oder Umsatzwachstums oder streben es an (Start-up Definition gemäß des Deutschen Startup Monitors des Deutschen Startup Verbandes).

Das als Kooperationspartner ausgewählte Start-up muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gegründet sein. Als Zeitpunkt der Unternehmensgründung gelten insbesondere Gewerbeanmeldung, Eintrag im Handelsregister, Meldung beim Finanzamt, o. Ä.

Die Start-ups, von denen Produkte gekauft oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, müssen nicht in Baden-Württemberg ansässig sein. Folglich können sowohl nationale als auch internationale Start-ups in Anspruch genommen werden.

Wie wird gefördert

Der Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ bezuschusst im Wege der Anteilsfinanzierung den Erwerb von Produkten oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von kleinen und mittleren Unternehmen bei Start-ups mit maximal 20.000 Euro bei einem Fördersatz von 50 Prozent für innovative Vorhaben der etablierten Unternehmen.

Ansprechpartner

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Antragstellung für die Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen an die Hotline (0721 150-1680) oder das Postfach (innovationsgutscheine@l-bank.de) der L-Bank.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen sowie den Link zum Förderportal der L-Bank zur Antragstellung finden Sie unter Innovationsgutscheinen für kleine und mittlere Unternehmen.

Die L-Bank steht Ihnen bei Fragen zu den Förderbedingungen und zur Antragsstellung gerne zur Verfügung.