Im Wirtschaftsministerium wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Work-Life-Balance großgeschrieben. Schon seit 2002 ist das Wirtschaftsministerium als erste Behörde in Baden-Württemberg für seine familienbewusste Personalpolitik von der berufundfamilie Service GmbH zertifiziert.
Bausteine dieser attraktiven Rahmenbedingungen sind:
Flexible Arbeitszeiten
Durch flexible Arbeitszeiten können die Mitarbeiter/-innen ihren Arbeitsrhythmus auf die jeweilige familiäre Situation abstimmen. Die Gleitzeitregelung macht ein Arbeiten im Zeitraum von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr abends möglich.
Teilzeit
Verschiedene, auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtete Teilzeitmodelle sind für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen eine entscheidende Grundvoraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Von unterhälftiger bis zu vollzeitnaher Teilzeit ist vieles möglich.
Mobiles Arbeiten
Im Wirtschaftsministerium gehen mobile Arbeit und Arbeiten in Präsenz Hand in Hand. Mehr als 50 Prozent der Arbeitszeit im Homeoffice sind möglich. Gleichzeitig ist aber auch sichergestellt, dass sich alle Kolleginnen und Kollegen einmal in der Woche gemeinsam vor Ort am Arbeitsplatz austauschen können. Außerdem gibt es eine Besonderheit: Jedes Jahr kann man bis zu zwei Wochen vom europäischen Ausland aus arbeiten. Mit diesem Konzept geht das Wirtschaftsministerium im öffentlich Dienst innovativ voran.
Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsförderung
Das Ministerium unterstützt die Beschäftigten bei der Gesundheitsvorsorge und der Gesundheitsförderung. Ganzjährige Sport- und Gesundheitskurse, sowie ein umfassendes Gesundheitsmanagement sind für uns selbstverständlich.
Familienphase bzw. Pflegephase und Wiedereinstieg
Elternzeit und großzügige Regelung für eine Beurlaubung von bis zu 15 Jahren aus familiären Gründen - zum Beispiel für die Pflege von Angehörigen - ermöglichen eine längere Familienphase ohne Risiko des Arbeitsplatzverlustes. Dabei legt das Wirtschaftsministerium großen Wert darauf, auch während der Elternzeit und einer anschließenden Beurlaubung, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in engem Kontakt zu bleiben. Insbesondere nach längerer Familienphase findet eine gezielte Förderung beim Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit statt.
Sabbatjahr
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben auch die Möglichkeit, ein Sabbatjahr zu nehmen.