Am Wettbewerb können sich selbstständig tätige Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker mit Wohnsitz, Arbeitssitz oder dauerndem Aufenthalt in Baden-Württemberg beteiligen. Unter Kunsthandwerker/in ist jeder/r professionell kunsthandwerklich Schaffende zu verstehen, der/die die kunsthandwerkliche Tätigkeit zum Erwerb seines/ihres Lebensunterhalts ausübt. Teilnahmeberechtigt sind auch alle Mitglieder im BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V., die ihren Wohnsitz, Arbeitssitz oder dauernden Aufenthalt in Baden-Württemberg haben.
Die Fachjury kann bis zu sechs Teilnehmer/innen für die Staatspreise nominieren und darunter bis zu drei gleichrangige Staatspreise in Höhe von 4.000 Euro vergeben. Die Staatspreise sind gemeinsame Preise des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Kornwestheim. Die Nominierung für den Staatspreis ist mit einem Betrag von 500 Euro als Anerkennung verbunden.
Der Förderpreis für das junge Kunsthandwerk in Höhe von 3.000 Euro wird gemeinsam vom BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V. und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg getragen. Der Förderpreis für das junge Kunsthandwerk kann ausschließlich an Teilnehmer/innen bis 35 Jahre vergeben werden (Stichtag: 03.03.2024).
Die Handwerkskammer Region Stuttgart stellt den Handwerkspreis in Höhe von 1.500 Euro zur Verfügung. Der Handwerkspreis kann ausschließlich an einen teilnehmenden Handwerksbetrieb vergeben werden, der seit mindestens drei Jahren Mitglied bei einer baden-württembergischen Handwerkskammer ist (Stichtag: 03.03.2024).
Die Stadt Kornwestheim stiftet zusätzlich den Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro.
Gefragt sind selbst entworfene und hergestellte Stücke aus allen Werk- und Materialbereichen. Eine eigenständige Idee, eine künstlerisch anspruchsvolle Formgebung sowie handwerkliche Präzision und Funktionalität fließen in die Bewertung der Jury ein, aber auch innovative Gestaltung oder ein experimenteller Umgang mit dem Material sind erwünscht. Die Arbeiten dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Abschlussarbeiten müssen als solche gekennzeichnet sein. Es dürfen nur Arbeiten eingereicht werden, die nicht bereits bei anderen Wettbewerben ausgezeichnet wurden.
Jede/r Teilnehmer/in kann bis zu drei Arbeiten einreichen. Mehrteilige Arbeiten können als Gruppe eingereicht werden. Bei einer Gruppe müssen alle Teile in einem nachvollziehbaren, engen inhaltlichen Zusammenhang stehen.
Der Wettbewerb startet am 10. Januar 2024. Ab diesem Zeitraum steht das Online-Bewerbungssystem für die Registrierung und die Bewerbung zur Verfügung. Die Ausschreibung für die Staatspreise Gestaltung, Kunst und Handwerk wurde verlängert! Neuer Bewerbungsschluss ist der 10. März 2024.
Die Ausschreibung 2024 sowie Hinweise zur Online-Bewerbung sind unter der Rubrik „Infos zu Wettbewerb und Ausstellung 2024“ zu finden.
Eine vom Veranstalter bestellte unabhängige Fachjury entscheidet in einem zweistufigen Verfahren über die Zulassung zur Landesausstellung und vergibt unter den zugelassenen Teilnehmer/innen die Preise und Auszeichnungen.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist frei von einer Teilnahmegebühr. Kosten für Herstellung, Verpackung, Transport und partielle Versicherungen usw. gehen zu Lasten der Teilnehmer/innen.
Die feierliche Preisverleihung findet am Freitag, 27. September 2024, 19 Uhr, im Museum im Kleihues-Bau in Kornwestheim statt.
Die Landesausstellung Kunsthandwerk 2024 wird vom 28. September bis 17. November 2024 im Museum im Kleihues-Bau präsentiert.
Infos zum Wettbewerb und zur Ausstellung 2024
Ausschreibung Staatspreis Gestaltung Kunst Handwerk 2024
Einladung Staatspreis Gestaltung Kunst Handwerk 2024
Programm Staatspreis Gestaltung Kunst Handwerk 2024
Nominierungen Staatspreis Gestaltung Kunst Handwerk 2024
Auf einen Blick – Termine, Adressen, Kontakte
Kontakt
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat Haus der Wirtschaft
Karin Schiwek
Schlossplatz 4 (Neues Schloss), 70173 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 123-2578
kunsthandwerk@wm.bwl.de