Am Wettbewerb können sich selbstständig tätige Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker mit Wohnsitz, Arbeitssitz oder dauerndem Aufenthalt in Baden-Württemberg beteiligen. Unter Kunsthandwerker/in ist jeder/r professionell kunsthandwerklich Schaffende zu verstehen, der/die die kunsthandwerkliche Tätigkeit zum Erwerb seines/ihres Lebensunterhalts ausübt. Teilnahmeberechtigt sind auch alle Mitglieder im BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V., die ihren Wohnsitz, Arbeitssitz oder dauernden Aufenthalt in Baden-Württemberg haben.
Die Fachjury kann bis zu sechs Teilnehmer/innen für die Staatspreise nominieren und darunter bis zu drei gleichrangige Staatspreise in Höhe von 4.000 Euro vergeben. Die Staatspreise sind gemeinsame Preise des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Bad Schussenried. Die Nominierung für den Staatspreis ist mit einem Betrag von 500 Euro als Anerkennung verbunden.
Der Förderpreis für das junge Kunsthandwerk in Höhe von 3.000 Euro wird gemeinsam vom BdK Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V. und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg getragen. Der Förderpreis für das junge Kunsthandwerk kann ausschließlich an Teilnehmer/innen bis 35 Jahre vergeben werden (Stichtag: 15.03.2026).
Die Stadt Bad Schussenried stiftet zusätzlich den Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro.
Gefragt sind selbst entworfene und hergestellte Stücke aus allen Werk- und Materialbereichen. Eine eigenständige Idee, eine künstlerisch anspruchsvolle Formgebung sowie handwerkliche Präzision und Funktionalität fließen in die Bewertung der Jury ein, aber auch innovative Gestaltung oder ein experimenteller Umgang mit dem Material sind erwünscht. Die Arbeiten dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Abschlussarbeiten müssen als solche gekennzeichnet sein. Es dürfen nur Arbeiten eingereicht werden, die nicht bereits bei anderen Wettbewerben ausgezeichnet wurden.
Jede/r Teilnehmer/in kann bis zu drei Arbeiten einreichen. Mehrteilige Arbeiten können als Gruppe eingereicht werden. Bei einer Gruppe müssen alle Teile in einem nachvollziehbaren, engen inhaltlichen Zusammenhang stehen.
Der Wettbewerb startet am 2. Februar 2026. Ab diesem Zeitraum steht das Online-Bewerbungssystem für die Registrierung und die Bewerbung zur Verfügung. Bewerbungsschluss ist der 15. März 2026.
Die Ausschreibung 2026 sowie Hinweise zur Online-Bewerbung sind ab Dezember unter der Rubrik „Infos zum Wettbewerb und zur Ausstellung 2026“ zu finden.
Eine vom Veranstalter bestellte unabhängige Fachjury entscheidet in einem zweistufigen Verfahren über die Zulassung zur Landesausstellung und vergibt unter den zugelassenen Teilnehmer/innen die Preise und Auszeichnungen.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist frei von einer Teilnahmegebühr. Kosten für Herstellung, Verpackung, Transport und partielle Versicherungen usw. gehen zu Lasten der Teilnehmer/innen.
Die feierliche Preisverleihung findet am Freitag, 25. September 2026, 19 Uhr, im Kloster Schussenried in Bad Schussenried statt.
Die Landesausstellung Kunsthandwerk 2026 wird vom 26. September bis 22. November 2026 im Kloster Schussenried in Bad Schussenried präsentiert.
Kontakt
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat Haus der Wirtschaft
Karin Schiwek
Schlossplatz 4 (Neues Schloss), 70173 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 123-2578
kunsthandwerk@wm.bwl.de