Förderprogramme

Azubi im Verbund - Ausbildung teilen

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Was wird gefördert:
Betriebe, die nicht in der Lage sind, das gesamte Spektrum der in den Ausbildungsverordnungen vorgeschriebenen fachpraktischen Ausbildungsinhalte abzudecken, können sich mit anderen Betrieben zu einem Verbund zusammenschließen. Gefördert werden die Zusatzkosten der Ausbildung in einem anderen Betrieb. Die Dauer der Ausbildung in diesem Betrieb muss mindestens 20 Wochen betragen.

Kurzarbeitende Betriebe erhalten eine Förderung bereits ab einem Zeitraum für die Verbundausbildung von vier Wochen.

Wer wird gefördert:
Stammbetriebe eines Verbundes.

Wie wird gefördert:

Zuschuss in Höhe von einmalig 4.000 Euro pro Ausbildungsplatz ("Prämie"), wenn die Dauer der Ausbildung im Partnerbetrieb mindestens 20 Wochen beträgt.

Zuschuss in Höhe von einmalig 2.000 Euro pro Ausbildungsplatz („Prämie“) bei Kurzarbeit im Stammbetrieb, wenn die Dauer der Ausbildung im Partnerbetrieb und der Kurzarbeit mindestens 4 Wochen beträgt.

Antragsfrist:
Der Antrag muss spätestens vor Beginn der Ausbildung im durchführenden Betrieb gestellt werden.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen:

Merkblatt Azubi im Verbund (PDF)
Antrag Azubi im Verbund (PDF)
Anlage zum Antrag Azubi im Verbund (PDF)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (PDF) 

Informationen zur Datenverarbeitung Azubi im Verbund

Ansprechpartner:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat Berufliche Ausbildung
Herr Uzkiz
Schlossplatz 4 (Neues Schloss), 70173 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 123-2475
Fax: +49 (0)711 123-2754
azubiverbund@wm.bwl.de

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