Was wird gefördert:
Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz, unvorhersehbarer Schließung, Wegfall der Eignung als Ausbildungsstätte oder wirtschaftlicher Schwierigkeiten des bisherigen Ausbildungsbetriebs.
Wer wird gefördert:
Mittelständische Ausbildungsbetriebe mit Sitz in Baden-Württemberg.
Wie wird gefördert:
Prämie von 1.200 Euro für jede/n übernommene/n Auszubildende/n.
Antragsfrist:
Der Antrag muss vom neuen Ausbildungsunternehmen innerhalb von drei Monaten nach Übernahme der/des Auszubildenden eingereicht werden. Eine rasche Übernahme der/des Auszubildenden vor der Antragstellung ist förderunschädlich.
Weitere Informationen:
Merkblatt Azubi transfer vom 1. August 2021 (PDF)
Informationen zur Datenverarbeitung (PDF)
Antrag Azubi transfer ab 1. August 2021 (PDF)
Anlage zum Antrag Azubi transfer ab 1. August 2021 (PDF)
NEU: Antragstellung über Service-BW
Die Antragstellung ist nun auch über das Service-Portal des Landes Baden-Württemberg möglich.
Ansprechpartner:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat Berufliche Ausbildung
Herr Uzkiz
Schlossplatz 4 (Neues Schloss), 70173 Stuttgart
Telefon: +49 (0)711 123-2475
Fax: +49 (0)711 123-2754
azubitransfer@wm.bwl.de
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