Förderprogramme

AzubiCardBW

Was wird gefördert:

Die AzubiCardBW ermöglicht Auszubildenden aus Baden-Württemberg den Zugang zu Vergünstigungen von attraktiven Einrichtungen und Betrieben. Zudem haben die Auszubildenden Informationen zu Beratungsangeboten ihrer zuständigen Stellen immer griffbereit. Mit der AzubiCardBW soll außerdem die Gleichwertigkeit der beruflichen zur akademischen Laufbahn unterstrichen werden und mit Blick auf die angespannte Situation am Ausbildungsmarkt ein positives Signal für die berufliche Ausbildung gesetzt werden.

Um die landesweite Verbreitung der AzubiCardBW ab dem Ausbildungsjahr 2023 zu fördern, werden die zuständigen Stellen bei der Ausgabe der AzubiCardBW durch Gewährung einer Zuwendung unterstützt.

Wer wird gefördert:

Antragsberechtigt sind alle zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung mit Sitz in Baden-Württemberg, die ein Verzeichnis der Ausbildungsverträge mit Auszubildenden führen - auch wenn diese bereits in der Vergangenheit eine Zuwendung für die AzubiCardBW erhalten haben.

Zuständige Stellen in der öffentlichen Verwaltung sind nicht antragsberechtigt. Die AzubiCardBW kann dennoch verwendet und angeboten werden. Die Designvorlagen werden zur Verfügung gestellt (Kontaktdaten siehe unten).

Wie wird gefördert:

Die Förderung wird als Zuwendung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 1 Euro je erstmalig im Landesdesign für Ausbildungsneuverträge ausgegebener Karte. Wenn die tatsächlichen Kosten für Druck und Versand je Karte niedriger als 1 Euro sind, entspricht die Höhe der Zuwendung den tatsächlichen Kosten. Eine Überförderung ist ausgeschlossen.

Kontakt:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
Referat Berufliche Ausbildung
Schlossplatz 4 (Neues Schloss), 70173 Stuttgart
Tel.: 0711/123-2428 (Montag bis Donnerstag)
azubicard@wm.bwl.de

Weitere Informationen:

Merkblatt AzubiCardBW 2023 (PDF)

Antragsunterlagen:

Antragsformular AzubiCardBW 2023 (DOC)

Informationen zur Datenverarbeitung (PDF)

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