Was wird gefördert:
Konzeptionelle Beratung für bestehende Unternehmen in allen wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Problemfelder der Unternehmensführung und die Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen bei Handwerkern, mittelständischen Industrieunternehmen und Dienstleistern. Beratung erfolgt auch zu Spezialthemen wie Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Betriebsübergabe, Umweltberatung, EU-Beratung, Exportberatung.
Wer wird gefördert:
Alle kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der EU-Definition (Stand: 1/2005) mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Wie wird gefördert:
- Kurzberatung für Industrie, Handels- und Dienstleistungsunternehmen durch einen Zuschuss für max. 2 Beratungstagewerke.
- Überwiegend kostenlose Beratung durch Berater der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände von max. 4 Beratungstagewerken für Handwerksbetriebe.
Die Beratung wird geleistet von den nachfolgend aufgeführten Institutionen, Kammern und Verbänden und ist dort auch anzumelden.
Industrie: RKW Baden-Württemberg
Einzelhandel: Handelsverband Baden-Württemberg
Gaststätten/Hotellerie: Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg
Frei Berufe: Architektenkammer Baden-Württemberg und Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Buchhandel, Verlage: Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Agrargewerbliche Wirtschaft: Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V.
Handwerksbetriebe: Handwerkskammern und Landesinnungsverbände
VwV Beratung zum Download
Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums für Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie von Büros der Freien Berufe ab 01.01.2025