Was wird gefördert:
Konzeptionelle Beratung für bestehende Unternehmen in allen wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Problemfelder der Unternehmensführung und die Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen bei Handwerkern, mittelständischen Industrieunternehmen und Dienstleistern. Beratung erfolgt auch zu Spezialthemen wie Existenzgründung, Unternehmensnachfolge, Betriebsübergabe, Umweltberatung, EU-Beratung, Exportberatung.
Wer wird gefördert:
Alle kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der EU-Definition (Stand: 1/2005) mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Wie wird gefördert:
- Kurzberatung für Industrie, Handels- und Dienstleistungsunternehmen durch einen Zuschuss für max. 2 Beratungstagewerke.
- Überwiegend kostenlose Beratung durch Berater der Handwerkskammern und Landesinnungsverbände von max. 4 Beratungstagewerken für Handwerksbetriebe.
Die Beratung wird geleistet von den nachfolgend aufgeführten Institutionen, Kammern und Verbänden und ist dort auch anzumelden.
Industrie: RKW Baden-Württemberg
Handels- und Dienstleistungsunternehmen:
Einzelhandel: Einzelhandelsverband Baden-Württemberg
Gaststätten/Hotelierie: Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg
Groß- und Außenhandel: Verband für Dienstleistung, Groß- und Außenhandel Baden-Württemberg e.V.
Architekten: Architektenkammer Baden-Württemberg
Buchhandel, Verlage: Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Agrargewerbliche Wirtschaft: Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V.
Handwerksbetriebe: Ihre Handwerkskammer oder Ihr Landesinnungsverband
VwV Beratung zum Download
Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums für Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie von Büros der Freien Berufe vom 7. Januar 2019 in der ab 1. Januar 2022 gültigen Fassung (PDF)