Was wird gefördert:
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg unterstützt die Einstellung oder Abordnung von „Regionalen Technologietransfermanagern/-innen“. Diese fungieren als Vermittler zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen, um die Innovationsbeteiligung von KMU zu stärken. Ziel ist es, die Effektivität des Technologietransfers zu steigern und die Zukunftsfähigkeit der KMU durch neue oder verbesserte Technologien zu fördern.
Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag, der Baden-Württembergische Handwerkstag, Verbände der gewerblichen Wirtschaft sowie regionale Wirtschaftsfördereinrichtungen in Baden-Württemberg.
Wie wird gefördert:
Es wird eine Projektförderung in Form eines Zuschusses von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt. Diese Ausgaben beschränken sich auf Personalkosten für bis zu zwei Technologietransfermanager/-innen (VZÄ) sowie eine 15-prozentige Gemeinkostenpauschale für indirekte Aufwendungen.
Antragsfrist:
Die Antragsfrist für die Förderung regionaler Technologietransfermanager/-innen endet am 31. Oktober 2024.
Weitere Informationen und Antragsunterlagen:
https://2021-27.efre-bw.de/foerderaufrufe/
Förderaufruf