Förderprogramm

Härtefallhilfen Corona des Landes Baden-Württemberg (ausgelaufen)

Eine Hand verhindert, dass alle Dominosteine umfallen.

Das Land Baden-Württemberg stellte gemeinsam mit der Bundesregierung eine Vielzahl von Hilfsinstrumenten zur Verfügung, um die beispiellosen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern. Trotz der kontinuierlichen Erweiterung, Verlängerung und Anpassung dieser Programme konnte es in ausgesprochenen Ausnahmefällen dazu kommen, dass ein Unternehmen aufgrund besonderer Umstände keinen Zugang zu den bestehenden Programmen hatte, obwohl es in Folge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche Situation geraten war.

Für diese Fälle haben der Bund und die Länder die Härtefallhilfen beschlossen. Die Antragsfrist für die Härtefallhilfen Corona endete am 15. Juni 2022.

FAQ Härtefallhilfen, Stand Dezember 2022 (PDF)

Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus für die Gewährung von Härtefallhilfen aus Gründen der Billigkeit des Landes Baden-Württemberg (VwV Härtefallhilfen BW vom 17.05.2021 (in der Fassung vom 3.05.2022; konsolidiert)) (PDF)

Informationen nach 26 Abs. 2 DSGVO (PDF)

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