Das Land Baden-Württemberg stellt gemeinsam mit der Bundesregierung eine Vielzahl von Hilfsinstrumenten zur Verfügung, um die beispiellosen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern. Trotz der kontinuierlichen Erweiterung, Verlängerung und Anpassung dieser Programme kann es in ausgesprochenen Ausnahmefällen dazu kommen, dass ein Unternehmen aufgrund besonderer Umstände keinen Zugang zu den bestehenden Programmen hat, obwohl es in Folge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohliche Situation geraten ist.
Für diese Fälle haben der Bund und die Länder die Härtefallhilfen beschlossen. Die Antragsfrist für die Härtefallhilfen endete am 15. Juni 2022.