Förderprogramm

Innenstadtberater

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Das Wirtschaftsministerium fördert Innenstadtberater, die gemeinsam mit den lokalen Innenstadtakteuren tragfähige Zukunftskonzepte entwickeln. Sie sollen vor Ort dabei unterstützen, den Einzelhandel und die Vitalität und Attraktivität der Innenstädte und Ortszentren zu stärken und zu sichern.

Was wird gefördert

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Dialogprojekts "Handel 2030" Innenstadtberater, die gemeinsam mit den Innenstadtakteuren vor Ort standortbezogene Konzepte zur Stärkung bzw. Weiterentwicklung der Innenstädte/Ortszentren erarbeiten und ggf. bei der Umsetzung zu unterstützen. Sie sollen – als Angestellte eines regionalen Trägers im Land Baden-Württemberg – Ansprechpartner für die Kommunen und die lokalen Innenstadtakteure in ihrer Region sein und diese niedrigschwellig dabei unterstützen, den Einzelhandel und die Vitalität und Attraktivität der Innenstädte und Ortszentren zu stärken und zu sichern.

Wer wird gefördert

Antragsberechtigt sind Industrie- und Handelskammern, Handelsorganisationen, Regionalverbände, Wirtschaftsfördergesellschaften in Trägerschaft von Regionalverbänden, sowie, im Rahmen von Konsortien, Landkreise bzw. Wirtschaftsfördergesellschaften in Trägerschaft von Landkreisen. Auch bei den übrigen Antragsberechtigten ist die Bildung von Konsortien denkbar. Darüber hinaus sind Beratungsgesellschaften mit einschlägiger Expertise ebenfalls antragsberechtigt.

Wie wird gefördert

Bezuschusst werden die Personalkosten bei den Trägern für die Stelle eines Innenstadtberaters mit einem Fördersatz von 80 Prozent bis zu einem Maximalbetrag von 68.000 Euro pro Jahr sowie die Personalkosten für eine halbe Assistenzstelle für den Innenstadtberater bei den Trägern bis zu einem Maximalbetrag von 24.000 Euro pro Jahr. Der Förderhöchstbetrag für Personalausgaben für die ganzjährige Personalausstattung (Innenstadtberater und Projektassistenz) ist auf 92.000 Euro bzw. 126.000 Euro (bei 1,5 VZÄ Innenstadtberater) begrenzt. Zudem erhalten die Träger bis 15.000 Euro pro Jahr für Sachkosten.

Antragsfrist: 30. August 2024

Ansprechpartner:

Frau LMR'in Martina Oschmann, Leiterin des Referats Mittelstand und Handwerk, Tel. 0711/123-2375; martina.oschmann@wm.bwl.de

Herr MR Stefan Mogler, stv. Leiter des Referats Mittelstand und Handwerk, Tel. 0711/123-2385;
stefan.mogler@wm.bwl.de

Antragsunterlagen

Förderaufruf Innenstadtberater (Juli 2024) (PDF)

Antrag Textteil (DOC)

Antrag Zahlenteil (XLS)

Verpflichtungserklärung Mindestentgelt (PDF)

De-minimis-Erklärung (XLS)

Informationen zur Datenverarbeitung (PDF)