Förderprogramm

Innenstadtberater

Das Wirtschaftsministerium fördert Innenstadtberater, die gemeinsam mit den lokalen Innenstadtakteuren tragfähige Zukunftskonzepte entwickeln. Sie sollen vor Ort dabei unterstützen, den Einzelhandel und die Vitalität und Attraktivität der Innenstädte und Ortszentren zu stärken und zu sichern.

Was wird gefördert

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Dialogprojekts "Handel 2030" Innenstadtberater, die gemeinsam mit den lokalen Innenstadtakteuren tragfähige Zukunftskonzepte entwickeln. Sie sollen – als Angestellte eines regionalen Trägers jeweils in einer der zwölf Regionen des Landes – Ansprechpartner für die Kommunen und die lokalen Innenstadtakteure in ihrer Region sein und diese niedrigschwellig dabei unterstützen, den Einzelhandel und die Vitalität und Attraktivität der Innenstädte und Ortszentren zu stärken und zu sichern.

Wer wird gefördert

Antragsberechtigt sind Industrie- und Handelskammern, Handelsorganisationen, Regionalverbände, Wirtschaftsfördergesellschaften in Trägerschaft von Regionalverbänden, sowie, im Rahmen von Konsortien, Landkreise bzw. Wirtschaftsfördergesellschaften in Trägerschaft von Landkreisen. Auch bei den übrigen Antragsberechtigten ist die Bildung von Konsortien denkbar. Darüber hinaus sind Beratungsgesellschaften mit einschlägiger Expertise ebenfalls antragsberechtigt.

Wie wird gefördert

Bezuschusst werden die Personalkosten bei den Trägern für die Stelle eines Innenstadtberaters mit einem Fördersatz von 80 Prozent bis zu einem Maximalbetrag von 68.000 Euro pro Jahr sowie die Personalkosten für eine halbe Assistenzstelle für den Innenstadtberater bei den Trägern bis zu einem Maximalbetrag von 24.000 Euro pro Jahr. In Regionen mit einer deutlich größeren Zahl an Kommunen, die für eine Betreuung durch die Innenstadtberater infrage kommen, werden abweichend hiervon die Personalkosten für 1,5 Innenstadtberaterstellen bis zu einem Maximalbetrag von 102.000 Euro pro Jahr bezuschusst.

Antragsfrist: 18. Oktober 2022

Ansprechpartner:

Herr RD Stefan Mogler, stv. Referatsleiter: Tel. 0711/123-2385; stefan.mogler@wm.bwl.de
 

Antragsunterlagen

Förderaufruf neu ab 6.10.2022 (DOC)

Antrag Textteil (DOC)

Antrag Zahlenteil (XLS)

Verpflichtungserklärung Mindestentgelt (PDF)

Merkblatt EU-Beihilfen (PDF)

Eigenerklärung UVgO (PDF)

Informationen zur Datenverarbeitung (PDF)