Förderprogramm

Invest BW Innovationsförderung

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat am 15. Januar 2021 Invest BW als das größte branchenoffene Investitions- und Innovationsförderprogramm in der Geschichte Baden-Württembergs offiziell gestartet. 

Am 8. Mai 2025 startete der Förderaufruf zu den Themenbereichen „Virtuelle Welten, Digitale Zwillinge, Blockchain und Cybersicherheit“ sowie „Maschinenbau, Robotik, Sicherheit und Verteidigung“ im Rahmen des Förderprogramms Invest BW.

Mehr zum Thema Metaverse erfahren Sie in folgender Pressemitteilung.

Was wird gefördert

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, einschließlich Prozessinnovationen bzw. nichttechnische Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und Geschäftsprozesse sowie Service-Plattformen abzielen. Damit soll die Erschließung neuer Marktfelder gelingen und eine Erhöhung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit sowie der Innovationskraft der Unternehmen erreicht werden. Förderfähig sind sowohl einzelbetriebliche Vorhaben, als auch Verbundprojekte mit anderen Unternehmen oder Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Wer wird gefördert

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, die ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder errichten wollen.
  • Bei Verbundvorhaben auch Forschungseinrichtungen und Hochschulen aus Baden-Württemberg.

Wie wird gefördert

  • Für Einzelvorhaben können Zuschüsse von bis zu 650.000 Euro und für Verbundvorhaben bis zu 1,3 Millionen Euro gewährt werden.
  • Übersteigt die Zuwendung an ein Unternehmen im Einzelfall den Betrag von 500.000 Euro, ist die Zustimmung des Wirtschaftsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg einzuholen.
  • Die Fördersätze sind abhängig von der Unternehmensgröße und orientieren sich an den beihilferechtlichen Vorgaben für die experimentelle Entwicklung gemäß Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). 
  • Der Umsetzungszeitraum der Förderprojekte soll 24 Monate betragen.

Ansprechpartner

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat 31 - Industrie- und Technologiepolitik, Digitalisierung
Joseph Gladziwa
Telefon: +49 (0)711 123-2454
invest-bw@wm.bwl.de

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Geschäftsstelle Stuttgart
Marienstraße 23
70178 Stuttgart
https://invest-bw.de/kontakt

Weitere Informationen und Antragsverfahren unter www.invest-bw.de