Förderprogramm

Kontaktstelle Frau und Beruf Region Neckar-Alb

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Was wird gefördert:
Gefördert wird der Betrieb der Kontaktstelle "Frau und Beruf" in der Region Neckar-Alb.
Zentrale Aufgabe der Kontaktstelle ist es, die erfolgreiche berufliche Integration und Entwicklung von Frauen durch ein verlässliches, niederschwelliges und ganzheitliches Beratungs- und Informationsangebot zu unterstützen.

Hierzu gehören z.B. Orientierungs- und Intensivberatung, zielgruppenspezifische Veranstaltungen, Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote für Frauen, Unternehmen und Multiplikatoren sowie themen- und zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Sicherung des weiblichen Fachkräftepotenzials, Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit bzw. moderner Unternehmenskultur.

Wer wird gefördert:
Antragsberechtigte als Träger einer Kontaktstelle Frau und Beruf sind:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • juristische Personen des Zivilrechts sofern ihre Zielsetzung den Zielen des Landesprogramms entspricht
  • Trägerverbünde, bestehend aus o.g. juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder des Zivilrechts.

Der Antragsteller muss seinen Hauptsitz in der Region haben, für die eine Förderung beantragt wird.

Förderfähige Personal- und Sachausgaben:
Es werden 60 Prozent der tatsächlich anfallenden Personalausgaben (Regelausstattung sind 2,5  Stellen; 1 Stelle Leitung, 1 Stelle Beratung, 0,5 Stellen Verwaltung) bezuschusst. Der Förderhöchstbetrag für Personalausgaben für die ganzjährige Regelausstattung beträgt 127.000 Euro pro Jahr.

Der Zuschuss für Sachausgaben wird als Pauschalsatz für Raumkosten, IT-Arbeitsplatz und sächlichen Verwaltungsaufwand gewährt. Er beträgt 10.000 Euro je bewilligter Vollzeitstelle, somit maximal 25.000 Euro pro Jahr.

Bis zu 7.500,00 Euro (max. 15 Tandems à 500 Euro) können zudem jährlich für die Begleitung von Mentorinnen und Mentees des Mentorinnen-Programms für Migrantinnen im Rahmen des Landesprogramms Kontaktstellen Frau und Beruf gewährt werden.

Der Förderhöchstbetrag liegt somit bei insgesamt 159.500 Euro pro Jahr.

Antragsfrist:
Interessierte Organisationen können bis 15. August 2025 Förderanträge beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus einreichen:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat Wirtschaft und Gleichstellung
Schlossplatz 4 (Neues Schloss)
70173 Stuttgart

Weitere Informationen:

Die Antragsunterlagen finden Sie hier:

Ansprechpartnerin:
Dr. Birgit Buschmann, Tel.: 0711 123-2233, Birgit.Buschmann@wm.bwl.de