Förderprogramm

Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt

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Kleiderbügel hängen an einer Stange

Das Förderprogramm umfasst die Förderlinien „Veranstaltungen“ und „Stadtmarketing“

1. Förderlinie „Veranstaltungen“:

Was wird gefördert:

Gefördert werden die Planung und Durchführung von neuen oder grundlegend neu konzipierten ein- oder mehrtägigen Veranstaltungen, die einen über die Gemeindegrenzen hinausreichenden, möglichst regionalen Einzugsbereich haben.

Wer wird gefördert:

Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden (Kommunen) in Baden-Württemberg, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl. Darüber hinaus sind auch

City-Initiativen, Handels- und Gewerbevereine, Wirtschaftsförderungsgesellschaften sowie Kultur-, Sport- und Heimatvereine antragsberechtigt, sofern sie Veranstalter sind.

Wie wird gefördert:

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Eigene Mittel des Antragstellers und Finanzierungsbeiträge Dritter sind in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben einzubringen. Die maximale Zuschusshöhe für eine eintägige Veranstaltung beträgt 30.000 Euro. Die maximale Zuschusshöhe für eine mehrtägige Veranstaltung beträgt 50.000 Euro. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 5.000 Euro betragen.

Der Antrag muss vollständig und mindestens 10 Wochen vor Vorhabenbeginn elektronisch über poststelle@wm.bwl.de oder postalisch beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus eingehen.

Weitere Informationen:

Merkblatt Sofortprogramm Einzelhandel/Innenstadt

Antragsunterlagen:

Antrag

Kosten- und Finanzierungsplan Veranstaltung

Erklärung zu "De-minimis-Beihilfen"

Informationen zur Datenverarbeitung

2. Förderlinie „Stadtmarketing“:

Was wird gefördert:

Gefördert wird die Erstellung und / oder Umsetzung eines neuen oder wesentlich neu konzipierten Marketingkonzepts mit Schwerpunkt auf die Innenstadt bzw. das Ortszentrum mit dem primären Ziel, innenstadtrelevante Branchen, insbesondere den stationären Einzelhandel, zu stärken.

Wer wird gefördert:

Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden (Kommunen) in Baden-Württemberg, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl. Darüber hinaus sind auch Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketingorganisationen, City-Initiativen und Handels- und Gewerbevereine unabhängig von ihrer Rechtsform antragsberechtigt.

Wie wird gefördert:

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Eigene Mittel des Antragstellers und Finanzierungsbeiträge Dritter sind in Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben einzubringen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 50.000 Euro. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 5.000 Euro betragen.

Der Antrag muss vollständig und mindestens 10 Wochen vor Vorhabenbeginn elektronisch über poststelle@wm.bwl.de oder postalisch beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus eingehen.

Weitere Informationen:

Merkblatt Sofortprogramm Einzelhandel/Innenstadt

Antragsunterlagen:

Antrag

Kosten- und Finanzierungsplan Stadtmarketing

Erklärung zu "De-minimis"-Beihilfen

Informationen zur Datenverarbeitung

Kontakt:

Frau Karin Hübner
karin.huebner@wm.bwl.de