Förderprogramm

Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt

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Kleiderbügel hängen an einer Stange

Das Förderprogramm umfasst die Förderlinien „Veranstaltungen“ und „Stadtmarketing“

1. Förderlinie „Veranstaltungen“:

Was wird gefördert:

Gefördert werden die Planung und Durchführung von neuen oder grundlegend neu konzipierten ein- oder mehrtägigen Veranstaltungen, die nicht ohnehin regelmäßig stattfinden und einen über die Gemeindegrenzen hinausreichenden, möglichst regionalen Einzugsbereich haben.

Wer wird gefördert:

Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden (Kommunen) in Baden-Württemberg, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl. Darüber hinaus sind auch Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketingorganisationen und City-Initiativen unabhängig von ihrer Rechtsform sowie Handels- und Gewerbevereine, Kultur-, Sport- und Heimatvereine antragsberechtigt.

Wie wird gefördert:

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil des Antragstellers (eigene Mittel und/oder finanzielle Beteiligungen Dritter) beträgt 40 Prozent. Die maximale Zuschusshöhe für eine eintägige Veranstaltung beträgt 30.000 Euro. Die maximale Zuschusshöhe für eine mehrtägige Veranstaltung beträgt 50.000 Euro. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 5.000 Euro betragen.

Der Antrag muss vollständig und mindestens 10 Wochen vor Vorhabenbeginn elektronisch über poststelle@wm.bwl.de oder postalisch beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus eingehen.

Weitere Informationen:

Merkblatt Förderprogramm „Sofortprogramm Einzelhandel Innenstadt“ (PDF)
Antragsformular (PDF)
Kosten- und Finanzierungsplan „Veranstaltungen“ (XLS)
De-minimis-Erklärung (PDF)

 

2. Förderlinie „Stadtmarketing“:

Was wird gefördert:

Gefördert werden die Erstellung und / oder Umsetzung eines neuen oder wesentlich neu konzipierten Marketingkonzepts mit Schwerpunkt auf die Innenstadt bzw. das Ortszentrum mit dem primären Ziel, innenstadtrelevante Branchen, insbesondere den stationären Einzelhandel, zu stärken.

Wer wird gefördert:

Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden (Kommunen) in Baden-Württemberg, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl. Darüber hinaus sind auch Handels- und Gewerbevereine sowie Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketingorganisationen und City-Initiativen unabhängig von ihrer Rechtsform antragsberechtigt.

Wie wird gefördert:

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil des Antragstellers (eigene Mittel und/oder finanzielle Beteiligungen Dritter) beträgt 40 Prozent. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 50.000 Euro. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 5.000 Euro betragen.

Der Antrag muss vollständig und mindestens 10 Wochen vor Vorhabenbeginn elektronisch über poststelle@wm.bwl.de oder postalisch beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus eingehen.

Weitere Informationen:Merkblatt Förderprogramm „Sofortprogramm Einzelhandel Innenstadt“ (PDF)
Antragsformular (PDF)
Kosten- und Finanzierungsplan „Stadtmarketing" (XLS)
De-minimis-Erklärung (PDF)

Kontakt:

Frau Karin Hübner
karin.huebner@wm.bwl.de

Herr Timo Becker
timo.becker@wm.bwl.de​​​​​​​