Förderprogramm

Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat ein Förderprogramm aufgelegt, welches aus drei Förderlinien besteht und die Stärkung des baden-württembergischen Einzelhandels sowie eine (Wieder-) Belebung der hiesigen Innenstädte und Ortsteilzentren zum Ziel hat.

Förderlinie „Pop-up-Stores und -Malls“

Was wird gefördert:

Kommunen mieten leerstehende Räumlichkeiten an und vermieten diese zu einem reduzierten Mietzins an geeignete Zwischennutzer (Untermieter) weiter. Als Zwischennutzer kommen ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg in Frage, die weniger als 250 Mitarbeiter haben und entweder einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.

Wer wird gefördert:

Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden (Kommunen) in Baden-Württemberg, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl.

Wie wird gefördert:

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Förderfähig sind die von der Kommune zu tragende Mietlast, Ausgaben für Gestaltungs- bzw. Verschönerungsmaßnahmen sowie den temporären, nicht die Gebäudesubstanz verändernden Innenausbau des Objekts bzw. den Ladenbau sowie Marketingausgaben. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähige Projektdauer beträgt mindestens sechs Monate und endet spätestens am 31. Dezember 2023. Bei einer Projektdauer von sechs Monaten beträgt die maximale Zuschusshöhe 37.500 Euro. Bei einer längeren Projektdauer erhöht sich der Zuschuss um maximal 6.250 Euro pro Monat.

Förderlinie „Veranstaltungen“

Was wird gefördert:

Planung und Durchführung von ein- oder mehrtägigen Veranstaltungen, die nicht ohnehin regelmäßig stattfinden und einen über die Gemeindegrenzen hinausreichenden, möglichst regionalen Einzugsbereich haben.

Wer wird gefördert:

Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden (Kommunen) in Baden-Württemberg, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl. Darüber hinaus sind auch City-Initiativen, Handels- und Gewerbevereine, Wirtschaftsförderungsgesellschaften sowie Kultur-, Sport- und Heimatvereine antragsberechtigt, sofern sie Veranstalter sind. 

Wie wird gefördert:

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Förderfähig sind Ausgaben für externe Dienstleister sowie Sachausgaben. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die maximale Zuschusshöhe für eine mehrtägige Veranstaltung beträgt 50.000 Euro; für eine eintägige Veranstaltung 30.000 Euro. Findet die Veranstaltung (auch) an einem Sonntag statt, soll dieser verkaufsoffen sein.

Anträge sind einzureichen beim

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat 41 - Mittelstand und Handwerk
Schlossplatz 4 (Neues Schloss)
70173 Stuttgart

Das Förderprogramm läuft, solange Mittel hierfür zur Verfügung stehen.

Ansprechpartnerin:

Frau Karin Hübner
Telefon: 0711 / 123-2334
karin.huebner@wm.bwl.de

Förderlinie „Digitalisierung und Innovation im stationären Handel- Mit Smart Services die digitale Zukunft gestalten“

Das "Kompetenzzentrum Smart Services", das federführend vom Fraunhofer IAO getragen wird, bietet vor Ort Anlaufstellen für interessierte Unternehmen aus Baden-Württemberg. Standorte des Kompetenzzentrums befinden sich in Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz und Furtwangen. Kleine und mittlere Unternehmen können dort Beratungsgespräche führen, die sowohl in Präsenz als auch online angeboten werden. In Zusammenarbeit mit renommierten Forschungseinrichtungen werden innovative Lösungen zu Fragestellungen des Handels erarbeitet und betroffene Betriebe individuell unterstützt. Ab Oktober werden unter anderem Webinare, Ideenworkshops und Coachings angeboten, um Unternehmen und Dienstleistungsberatern Ansätze zur Entwicklung von innovativen Dienstleistungen wie zum Beispiel Online-Kundenberatung oder Bestell-Apps und regionale Lieferdienste sowie neue digitale Geschäftsmodelle zur Verknüpfung von Angeboten des stationären Handels und des Online-Handels zu vermitteln.

Ansprechpartner:

Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO
Thomas Meiren (Gesamtkoordination)
Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart
Telefon: +49 711 970-5116
thomas.meiren@iao.fraunhofer.de

Weitere Informationen zum Kompetenzzentrum Smart Services und weitere Ansprechpartner finden Sie unter:

www.smart-service-bw.de

Erfolgsbeispiele digitaler Geschäftsmodelle von Unternehmen aus Baden-Württemberg, u. a. auch im Handel und benachbarter Branchen wie zum Beispiel Handwerk finden Sie unter:

www.aufzumdigital.de