Förderprogramm

Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat ein Förderprogramm aufgelegt, das aus mehreren Förderlinien besteht und die Stärkung des baden-württembergischen Einzelhandels sowie eine (Wieder-) Belebung der hiesigen Innenstädte und Ortszentren zum Ziel hat.

Förderlinie „Pop-up-Stores und -Malls“

Was wird gefördert:

Antragsberechtigte Kommunen oder kommunale Wirtschaftsförderungs-gesellschaften mieten leerstehende Räumlichkeiten an und vermieten diese zu einer reduzierten Miete an geeignete Zwischennutzer (Untermieter) weiter. Als Zwischennutzer kommen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Baden-Württemberg in Frage, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und entweder einen Vorjahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.

Wer wird gefördert:

Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl, sowie kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften.

Wie wird gefördert:

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Förderfähig sind die von der Kommune zu tragende Mietlast, Ausgaben für Gestaltungs- bzw. Verschönerungsmaßnahmen sowie den temporären, nicht die Gebäudesubstanz verändernden Innenausbau des Objekts bzw. den Ladenbau sowie Marketingausgaben. Der Fördersatz beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähige Projektdauer beträgt mindestens sechs Monate und längstens zwei Jahre einschließlich einer möglichen Verlängerung. Bei einer Projektdauer von sechs Monaten beträgt die maximale Zuschusshöhe 37.500 Euro. Bei einer längeren Projektdauer erhöht sich der Zuschuss um maximal 6.250 Euro pro Monat. Es werden nur diejenigen Anträge bezuschusst, deren Förderung von Fachexperten befürwortet wird.

Förderlinie „Veranstaltungen“

Was wird gefördert:

Planung und Durchführung von ein- oder mehrtägigen Veranstaltungen, die nicht ohnehin regelmäßig stattfinden und einen über die Gemeindegrenzen hinausreichenden, möglichst regionalen Einzugsbereich haben.

Wer wird gefördert:

Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl. Darüber hinaus sind auch

City-Initiativen, Handels- und Gewerbevereine, Wirtschaftsförderungsgesellschaften sowie Kultur-, Sport- und Heimatvereine antragsberechtigt, sofern sie Veranstalter sind.  

Wie wird gefördert:

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Förderfähig sind Ausgaben für externe Dienstleister sowie Sachausgaben. Der Fördersatz beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die maximale Zuschusshöhe für eine mehrtägige Veranstaltung beträgt 50.000 Euro; für eine eintägige Veranstaltung 30.000 Euro. Findet die Veranstaltung (auch) an einem Sonntag statt, soll dieser verkaufsoffen sein.

Anträge sind einzureichen beim

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat 41 - Mittelstand und Handwerk
Schlossplatz 4 (Neues Schloss)
70173 Stuttgart

Das Förderprogramm läuft, solange Mittel hierfür zur Verfügung stehen.

Ansprechpartnerin:

Frau Karin Hübner
Telefon: 0711 / 123-2334
karin.huebner@wm.bwl.de

Förderlinie „Stadtmarketing“

Was wird gefördert:

Die Erstellung und Umsetzung eines neuen oder wesentlich neu konzipierten Marketingkonzepts mit Schwerpunkt auf die Innenstadt bzw. das Ortszentrum, insbesondere Kommunikationsmaßnahmen (bspw. Werbekampagnen, analog und digital) und Kunden-/ Kaufkraftbindungskonzepte (bspw. Gutscheinsysteme), mit dem primären Ziel, innenstadtrelevante Branchen, insbesondere den stationären Einzelhandel, zu stärken.

Ausgenommen von einer Förderung sind investive Maßnahmen, Marketing-Konzepte, die überwiegend touristischen Zwecken dienen, sowie Maßnahmen, die im Rahmen der Förderlinien „Pop-up-Stores und -Malls“ und „Veranstaltungen“ des Sofortprogramms Einzelhandel / Innenstadt zuwendungsfähig sind.

Bereits über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ geförderte Projekte können ebenfalls nicht berücksichtigt werden. 

Wer wird gefördert:

Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl. Darüber hinaus sind auch Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketingorganisationen, City-Initiativen und Handels- und Gewerbevereine unabhängig von deren Rechtsform antragsberechtigt. 

Wie wird gefördert:

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Förderfähig sind Ausgaben für externe Dienstleister (einschließlich Entwicklungs- und Programmierausgaben) sowie eigene Marketingausgaben des Antragstellers. Der Fördersatz beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 50.000 Euro. Das zu fördernde Konzept muss einen Fokus auf die Innenstadt bzw. das Ortszentrum der Kommune aufweisen, in der es umgesetzt werden soll. 

Anträge sind beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus einzureichen:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat 41 - Mittelstand und Handwerk
Schlossplatz 4 (Neues Schloss)
70173 Stuttgart

Das Förderprogramm läuft, solange Mittel hierfür zur Verfügung stehen, längstens bis 31. Dezember 2024.  

Ansprechpartnerin:

Frau Karin Hübner

Telefon: 0711 / 123-2334

karin.huebner@wm.bwl.de

Förderlinie „Digitalisierung und Innovation im stationären Handel ­– Mit Smart Services die digitale Zukunft gestalten“

Neue digitale Lösungen sowie Verknüpfungen von traditionellen Vertriebsformen mit Online-Angeboten helfen den Unternehmen im stationären Einzelhandel den derzeitigen Strukturwandel zu bewältigen, das Geschäft zu sichern und deren Resilienz zu steigern. Dazu bietet das Projekt „Handel innovativ“ vor Ort Anlaufstellen (Fraunhofer IAO und IAO/KODIS in Stuttgart und Heilbronn, itb in Karlsruhe, Hochschulen Konstanz und Furtwangen) sowie Unterstützungsleistungen für interessierte Unternehmen aus Baden-Württemberg. Hierbei kommt ein vielfältiges Instrumentarium zum Einsatz: von Maßnahmen zum Wissenstransfer und Wissensaufbau (u.a. Webinare und Seminare, Ideen- und Kreativitätsworkshops sowie Coachings) über zahlreiche Demonstratoren zu neuen digitalen Lösungen im Handel (z. B. 360-Grad-Rundgang durch Verkaufsräume, digitale Schaufenster, Kassenband mit KI-Bilderkennung) bis hin zum gemeinsamen Umsetzen niederschwelliger Lösungen in Form von „Impuls-Projekten“ (d.h. Vor-Ort-Unterstützung von Handelsbetrieben durch Fachexpertinnen und -experten). Aus inhaltlicher Sicht adressiert das Projekt dabei insbesondere die Themenfelder „Anwendung neuer digitaler Technologien im Einzelhandel“, „innovative Geschäftsmodelle“, „neue Dienstleistungskonzepte“ und „regionale Innovationsökosysteme“. Das Projekt „Handel innovativ“ wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gefördert und vom Kompetenzzentrum Smart Services umgesetzt.

Weitere Informationen unter: https://handel-innovativ.de

Im engen Zusammenhang dazu folgende Hintergrund-Information:

Das Urban Innovation Hub uih! ist ein kreativer Austauschraum mitten in der Innenstadt von Heilbronn. Er richtet sich ebenfalls an den stationären Einzelhandel, aber auch an andere prägende Branchen der Innenstadt wie Gastronomie, Hotellerie, Bildungs- und Kultureinrichtungen. Hier können sich interessierte Unternehmen über neue technische Möglichkeiten informieren und diese live vor Ort ausprobieren. Es bietet außerdem Möglichkeiten, um gemeinsam an neuen Ideen und Lösungen zu arbeiten.

Schulungs- und Vernetzungsevents runden das Angebot ab: https://urbaninnovationhub.de/

Ansprechpartner:

Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO
Thomas Meiren (Gesamtkoordination)
Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart
Telefon: +49 711 970-5116
thomas.meiren@iao.fraunhofer.de

Weitere Informationen zum Kompetenzzentrum Smart Services und weitere Ansprechpartner finden Sie unter:

www.smart-service-bw.de

Erfolgsbeispiele digitaler Geschäftsmodelle von Unternehmen aus Baden-Württemberg, u. a. auch im Handel und weiterer Innenstadt-Branchen wie zum Beispiel Handwerk, Gastgewerbe oder urbane Logistik finden Sie unter:

www.aufzumdigital.de

 

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