Der baden-württembergische Tourismus lebt insbesondere auch von der Vielzahl an kleinen- und mittelständischen Unternehmen (KMU), häufig im Familienbetrieb, die für die Gäste im Land attraktive Dienstleistungen anbieten. Das Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus möchte diese mit den passenden Förderkulissen unterstützen und in ihrer Wettbewerbsfähigkeit weiter stärken.
Was wird gefördert
Gefördert werden Investitionen in touristische Einrichtungen wie zum Beispiel:
- Modernisierungen und Sanierungen von bestehenden Gebäuden
- Erweiterungen von bestehenden Gebäuden in Verbindung mit Modernisierungen
- Neubauten in Verbindung mit Modernisierungen im Bestand
- Betriebsübernahmen, sofern mit der Übernahme Investitionen in eine touristische Einrichtung geplant sind
- Digitale Innovationen zur dauerhaften Qualitätsverbesserung des Angebots
- Neubau, Erweiterung und Modernisierung von Freizeiteinrichtungen.
Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Zudem muss das Vorhaben die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Nicht gefördert werden:
- Betriebsfahrzeuge
- Mobile Gastronomieangebote (z. B. Zelte, Food Trucks)
- Betriebsmittel
- Installation eigenständiger mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel
- Sanierungsfälle
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen beziehungsweise abgeschlossenen Vorhaben
- Treuhandkonstruktionen
- Stille Beteiligungen
- Entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z. B. käuflicher Erwerb)
- Wohnwirtschaftliche Vorhaben
- Alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen
- Vorhaben in der Land- und Forstwirtschaft (Primärproduktion) sowie in der Fischerei und Aquakultur
- Vorhaben in Bereichen, die als Ausschlüsse in Ziffer I der „Ausschlussliste und Sektorleitlinien der KfW“ aufgeführt sind. Diese Liste finden Sie auf der Internetseite der L-Bank
Es können weitere beihilferechtliche Einschränkungen gelten (siehe Merkblatt zur Tourismusfinanzierung auf der Internetseite der L-Bank.
Wer wird gefördert
Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen aus dem touristisch geprägten, stationären Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe, entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), soweit diese überwiegend zu touristischen Zwecken betrieben werden. Das sind zum Beispiel:
- Hotels, Gasthöfe, Pensionen
- Ferienunterkünfte
- Campingplätze
- Restaurants, Gaststätten
Des Weiteren sind kleine und mittlere Unternehmen der touristisch geprägten Freizeitbranche antragsberechtigt. Das sind zum Beispiel:
- Klettergarten
- Bike-Park
- Baumwipfelpfad
- Themenparks
Alle Einzelheiten sowie Voraussetzungen und Abgrenzungen finden Sie in dem Merkblatt zur Tourismusfinanzierung auf der Internetseite der L-Bank.
Wie wird gefördert
Das Investitionsförderprogramm Tourismusfinanzierung Plus bietet ein zinsverbilligtes Darlehen in Kombination mit einem Tilgungszuschuss. Ziel ist es, die Investitionsbereitschaft in der Tourismusbranche zu stärken und die Angebotsqualität langfristig zu verbessern. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft erhöht werden.
Anträge werden über die Hausbank gestellt. Durch die Hausbankbindung werden die regionalen Strukturen gestärkt und die Abwicklung erfolgt aus einer Hand, ohne zusätzlichen Aufwand für die Beantragung. Falls Betriebe nicht über ausreichende Kreditsicherheiten verfügen, kann die Hausbank eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder bei der L-Bank beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der L-Bank.
Darüber hinaus eventuell für Tourismusbetriebe interessant:
Auch vom Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) profitieren viele touristische Betriebe: Das ELR zählt zu den wichtigsten Möglichkeiten des Landes, um die integrierte Strukturentwicklung der Gemeinden insgesamt zu unterstützen. Ziel des ELR ist es, in Dörfern und Gemeinden des Ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen. Im Mittelpunkt steht dabei die Stärkung der Ortskerne sowie die Umnutzung bestehender Gebäude, die Schließung von Baulücken, die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Wiedernutzung von Gewerbebrachen. Projekte, die bestehende Arbeitsplätze sichern oder neue schaffen, haben bei den strukturfördernden Maßnahmen eine hohe Priorität.
Mit der im Programmjahr 2020 gestarteten Sonderlinie Dorfgastronomie im Rahmen des ELR wurde die Bedeutung dieser Betriebe für Gemeinden im ländlichen Raum in den Fokus genommen. Das ELR hilft der Gastronomie im Ländlichen Raum, ihren Gästen durch Investitionen mittel- und langfristig ein attraktives Angebot zu bieten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg