Förderprogramme

Welcome Center für internationale Fachkräfte

Was wird gefördert:

Gefördert wird der Betrieb von Welcome Centern.

  • Ein regionales Welcome Center soll mit seinem Angebot die Fläche einer Planungsregion oder eines vergleichbar großen Verflechtungsraums abdecken.
  • Das Welcome Center Sozialwirtschaft soll sektorspezifisch landesweit tätig sein und darüber hinaus mit seinem Knowhow die regionalen Welcome Center unterstützen.

Die Welcome Center adressieren mit ihrem Angebot folgende Zielgruppen

  • Unternehmen, insbesondere KMU
  • Internationale Fachkräfte

Wer wird gefördert:

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (auch Konsortien), die in der Lage sind, regional gemeinsam mit den relevanten Akteuren die beschäftigungsbezogene Integration internationaler Fachkräfte voranzubringen und damit zur Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg mit einer für internationale Fachkräfte offenen Gesellschaft beizutragen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich die Träger der derzeit aktiven Welcome Center, die im Landesprogramm Welcome Center Baden-Württemberg 2019-2025 Förderphase 1 und 2 ausgewählt wurden.

Wie wird gefördert:

Zuschuss in Höhe von 70 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben.

Antragsfrist:

Anträge können bis zum 15. August 2023 eingereicht werden beim

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Referat Fachkräftesicherung
Schlossplatz4 (Neues Schloss)
70173 Stuttgart

Weitere Informationen:

Die Antragsunterlagen finden Sie hier:

Ansprechpartnerin:

Irmgard Otto, Tel.: 0711 123-2670, irmgard.otto@wm.bwl.de

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