Haushalt

Abbau der Neuverschuldung gesetzlich verankern

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Das Kabinett in Stuttgart hat vorbehaltlich der Zustimmung der Regierungsfraktionen beschlossen, eine Neuregelung der Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung (LHO) vorzunehmen. „Die bisherige Regelung in der LHO hat sich in der Finanzkrise als wirkungslos erwiesen. Das jährliche Defizit ist durch den damaligen Einbruch der Steuereinnahmen bei gleichzeitiger Ausgabensteigerung durch Konjunkturpakete und steigende Personalausgaben auf 2,5 Milliarden Euro für 2013 gestiegen. Diese nachhaltigen Wirkungen verkennt der derzeitige § 18 LHO völlig. Stattdessen setzt diese Regelung nur Anreize für Einmaleffekte und kurzfristige Einsparungen, beispielsweise die Kürzung von Investitionen oder der Zugriff auf Rücklagen und ist daher ökonomisch unsinnig“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und der Minister für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid in Stuttgart.

Die Neuregelung der Schuldenbremse schaffe die Voraussetzungen für eine nachhaltige, strukturell wirkende Haushaltskonsolidierung. Minister Schmid: „Nur so erreichen wir unser Ziel: die strukturelle Nullverschuldung ab 2020. Dazu stehen wir ohne wenn und aber. Deshalb wird in Baden-Württemberg mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung ein Abbau der Neuverschuldung gesetzlich verankert. Dieser regelt den Abbau des Defizits im Landeshaushalt von 2,5 Milliarden Euro bis 2020 in gleichmäßigen Schritten.“

„Die Landesregierung hat im Regierungsentwurf zum Haushalt 2013/14 bereits Konsolidierungsmaßnahmen von rund 752 Millionen Euro in 2013 und rund 1.008 Millionen Euro in 2014 umgesetzt. Damit wurden zum Teil Mehrausgaben finanziert, denen wir uns faktisch nicht entziehen konnten. Hierzu gehört beispielsweise der Hochwasserschutz am Rhein. Trotzdem haben wir in beiden Jahren das ursprüngliche Haushaltsdefizit des gültigen Mittelfristigen Finanzplans deutlich reduziert. Ausgehend von der ursprünglichen Lücke von 2,53 Milliarden Euro nehmen wir im Jahr 2013 1,78 Milliarden Euro an neuen Schulden auf und in 2014 knapp 1,49 Milliarden Euro. Wir liegen nicht nur auf der gleichmäßigen Abbaulinie, sondern sind wesentlich besser“, unterstrich Finanzminister Schmid.

„Die Landesregierung hat - anders als die Vorgängerregierung - erstmals schmerzhafte längerfristig wirkende Einschnitte beschlossen, wie den Abbau von 11.600 Lehrerstellen bei sinkenden Schülerzahlen. Allein dadurch entsteht ein struktureller jährlicher Einsparbetrag, der sich über die Jahre auf 191 Millionen in 2020 erhöht. Auch um alle anderen Bereiche der Landesverwaltung wird es beim Sparen keine Schutzzäune geben“, so Schmid. In den letzten 60 Jahren sei der Schuldenberg stetig gewachsen. Ab 2020 dürften die Länder aufgrund der Schuldenbremse des Grundgesetzes keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Daher sei es an der Zeit, den Schuldenabbau gesetzlich zu regeln. Schmid: „Wir hätten das gerne in der Landesverfassung verankert, aber zu einer Verfassungsänderung brauchen wir die Opposition - und die ziert sich. Deshalb haben wir jetzt im Kabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung auf den Weg gebracht. Er übernimmt - auch für den Übergangszeitraum bis 2020 - die wesentlichen Elemente der Schuldenbremse des Grundgesetzes.“

Die Landesregierung habe sich außerdem - im Sinne einer Selbstbindung - heute darauf verständigt, bis einschließlich 2019 die Neuverschuldung grundsätzlich auf einen Betrag von rd. 6,4 Milliarden Euro zu begrenzen. „Dies ist im Hinblick auf die haushaltswirtschaftliche Lage und den enormen Sanierungsstau im Lande ein sehr ehrgeiziges Ziel“, so Kretschmann und Schmid abschließend.

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