Steuern

Ausgestaltung der Erbschaftsteuer

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Wie die Nachfolge im Mittelstand mit einer neuen, verfassungskonformen Ausgestaltung der Erbschaftsteuer gesichert werden kann - darüber haben sich Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid und Vertreter des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer e.V. (VDMA) in Stuttgart ausgetauscht.

Durch das Urteil, das das Bundesverfassungsgericht im Dezember vorigen Jahres zur Erbschaftsteuer gefällt hat, sei die Konzeption der bisherigen Verschonungsregeln für Unternehmensvermögen im Grundsatz bestätigt worden, sagte der Minister.

Der Umgang mit großen Familienunternehmen stelle bei der künftigen Ausgestaltung der Erbschaftsteuer jedoch für beide Seiten eine Herausforderung dar. Darin waren sich die Gesprächsteilnehmer einig. Denn das Gericht hatte die bislang auch großen Familienunternehmen gewährten Begünstigungen ohne individuelle Bedürfnisprüfung für zu weitgehend erklärt. Im Gespräch wurde nun erörtert, wie eine solche Bedürfnisprüfung künftig gestaltet werden könnte. Der VDMA favorisiert einen Katalog mit klar definierten, handhabbaren und mit Blick auf die Erbfolgeplanung verlässlichen Kriterien, welche eine Verschonung bei der Erbschaftsteuer rechtfertigen könnten. Dabei solle unter anderem der satzungsmäßig verbriefte Fortführungswille der Gesellschafter eine besondere Rolle spielen.

Kritisch sahen die Vertreter des VDMA hingegen die Einführung einer Förderungshöchstgrenze, oberhalb derer die Verschonung enden und nur noch die Möglichkeit einer Stundung bestehen würde. Demgegenüber sei eine individuelle Bedürfnisprüfung vorzugswürdig. Zudem müssten sich die teils erheblichen Geschäftsrisiken in der Unternehmensbewertung sowie bei der Berücksichtigung sogenannten Verwaltungsvermögens niederschlagen. Im Ergebnis müsse auch bei großen Unternehmen eine Verschonung greifen, sofern die Unternehmen weitergeführt und die Arbeitsplätze gesichert würden.

Der Minister sagte zu, die vom VDMA vorgetragenen Belange in die Verhandlungen über die künftige Ausgestaltung der Erbschaftsteuer auf Bundesebene einzubringen

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