Auftragsvergabe

Baden-Württemberg ermöglicht schnellere Auftragsvergabe

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Junge Frau sitzt in einem Büro vor einem Laptop

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat die Voraussetzungen zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen geschaffen. Öffentliche Aufträge können jetzt noch schneller und einfacher vergeben werden, um damit die Konjunkturbelebung zu unterstützen. „Den öffentlichen Aufträgen kommt bei der Stärkung der Konjunktur eine bedeutende Rolle zu. Mit den vereinfachten Vergabeverfahren tragen wir dazu bei, die von Bund und Land beschlossenen investiven Maßnahmen zügig umzusetzen, und unterstützen unsere Unternehmen damit bei ihrem Weg aus der Krise“, so Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (30. August) in Stuttgart.

Auf Vorschlag des Wirtschaftsministeriums wurde eine Regelung geschaffen, wonach die Vergabestellen der Landesverwaltung befristet bis Ende 2021 Bauleistungen bis zu 100.000 Euro freihändig vergeben und bis zu einer Million Euro beschränkt ausschreiben können. Für Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro ist eine Verhandlungsvergabe möglich, bis zu 214.000 Euro eine beschränkte Ausschreibung. Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden von 5.000 auf 10.000 Euro und beim Direktauftrag von Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro hochgesetzt. Hier kann der öffentliche Auftraggeber unmittelbar den Auftrag erteilen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Den kommunalen Auftraggebern hat das Land empfohlen, ebenso zu verfahren. „Damit erweitern wir die Spielräume der öffentlichen Auftraggeber, Beschaffungsvorgänge spürbar zu beschleunigen und zu vereinfachen“, hob Hoffmeister-Kraut hervor.

Für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte (5.350.000 Euro für Bauleistungen, 214.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen) weist die Landesregierung die Vergabestellen darauf hin, dass sie nach Mitteilung der Europäischen Kommission wegen der aktuellen Wirtschaftskrise berechtigt sind, die Fristen für Teilnahmeanträge und für die Einreichung von Angeboten soweit zu verkürzen, dass die Gesamtdauer von Ausschreibungen im nichtoffenen Verfahren bis auf 30 Tage reduziert werden kann. Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden. „Diese Regelung unterstreicht auch die Bedeutung einer nachhaltigen öffentlichen Auftragsvergabe. Darüber hinaus sollten die öffentlichen Investitionsmaßnahmen insbesondere auch dafür genutzt werden, um kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups zu stärken und Innovationen zu fördern“, so die Ministerin weiter.

Die Verwaltungsvorschrift zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge ist auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zu finden und wird am 30. September 2020 im Gemeinsamen Amtsblatt des Landes veröffentlicht.

Vergabevorschriften des Landes

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