Wohnraumförderung

Grünes Licht für Mietwohnraumförderung der Landesregierung

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Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat aus Brüssel grünes Licht für die Umsetzung der Mietwohnraumförderung im Landeswohnraumförderungsprogramm erhalten.

Finanzminister Nils Schmid begrüßte die positive Stellungnahme der EU-Kommission als „ein gutes Signal, damit im Land mehr Wohnraum für Menschen mit kleinem Geldbeutel entstehen kann“. Das Landeswohnraumförderprogramm 2013 sieht unter anderem höhere Zinsvergünstigung für Darlehen an Investoren vor, die sozialen Mietwohnraum neu bauen oder erwerben. Beispielsweise erhalten Investoren für den Neubau während der 15- oder 25-jährigen Zinsvergünstigung ein Darlehen zum Zinssatz von 0,0 Prozent. „Durch die höhere Zinsvergünstigung haben wir die Anreize zur Schaffung von preisgünstigen Mietwohnraum für Familien mit kleinem Einkommen deutlich verbessert“, sagte Schmid.

Die Fachebene der EU-Kommission bestätigte, dass sich das Land mit seinem Förderprogramm auf eine Entscheidung der Kommission berufen kann, die die Gewährung von Beihilfen von der so genannten Anmeldepflicht befreit. Zuvor hatte das Finanz- und Wirtschaftsministerium die Europäische Kommission über die Mietwohnraumförderung unterrichtet, da die im Programm 2013 vorgesehene Förderung für Unternehmen, die sozialen Mietwohnraum schaffen, gegenüber den Vorjahren deutlich erhöht wurde. Das war notwendig, um die beihilferechtlichen Auswirkungen des Landeswohnraumförderprogramms in diesem Förderbereich zu prüfen.

Darlehensvolumen von rund 88 Millionen Euro

Der das Programm umsetzenden L-Bank lagen zum Stichtag 30. September bereits über 60 Anträge mit einem Darlehensvolumen von rund 88 Millionen Euro vor. Diese umfassen den Bau von rund 460 Wohnungen sowie über 900 Mietwohnungen, die modernisiert werden sollen. Schmid rechnet damit, „dass Investoren in sozialen Mietwohnraum, die bereits einen Antrag gestellt haben, bald Förderzusagen erhalten werden“. Das Landeswohnraumförderprogramm 2013 sieht rund 40 Millionen Euro für die Mietwohnraumförderung, rund 18 Millionen Euro für die Förderung selbst genutzten Wohnraums und 5,1 Millionen Euro für die Modernisierungsförderung bei Wohnungseigentümergemeinschaften vor.

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