Tourismus

Infrastrukturprogramm für Tourismus 2022: Kommunen können bis 1. Oktober Anträge stellen

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Holzsteg über den Federsee

Ab sofort können Städte und Kommunen Anträge auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramm 2022 (TIP) stellen. Tourismusstaatssekretär Dr. Patrick Rapp erklärte heute (25. Juni): „Das TIP ist das zentrale Landesförderprogramm, um die baden-württembergischen Kommunen bei der Umsetzung von touristischen Infrastrukturprojekten zu unterstützen und setzt damit wichtige Anreize für eine stetige Weiterentwicklung der Freizeit- und Tourismuseinrichtungen. Gerade in Folge der Corona-Krise sind qualitativ hochwertige touristische Angebote eine wichtige Voraussetzung, um im nationalen und internationalen Wettbewerb zu punkten. Es ist unser Ziel, die Angebote im Land zeitgemäß, nachhaltig und im Sinne eines Tourismus für Alle zu gestalten.“ Insgesamt stehen 10 Millionen Euro für infrastrukturelle Einzelprojekte zur Weiterentwicklung des Tourismus vor Ort zur Verfügung.

Für 2022 geht das Programm mit deutlich verbesserten Förderbedingungen an den Start. So werden die Fördersätze erhöht und zusätzlich ein Förderbonus gewährt, wenn überwiegend ökologisch hochwertige Baustoffe wie Holz zum Einsatz kommen. „Insbesondere mit der Erhöhung der Fördersätze wollen wir den Kommunen einen Anreiz bieten, um die Investitionsentscheidung zu erleichtern“, ergänzte Rapp. „Damit wird der Freizeit- und Erholungswert für die Gäste, aber auch für die Bevölkerung, gesteigert. Die Pandemie hat uns einmal mehr verdeutlicht, wie wichtig attraktive Angebote vor der eigenen Haustür sind. Nicht zuletzt ist der Tourismus auch ein Motor der Regionalentwicklung. Das letzte Jahr hat uns schmerzlich vor Augen geführt, wie viele Arbeitsplätze die Branche bindet und wie hoch die ökonomische Bedeutung dieses Wirtschaftszweiges ist“, so der Tourismusstaatssekretär weiter. Förderungen in die Tourismusinfrastruktur dienten somit auch als Anreiz für die allgemeine Investitionstätigkeit von Unternehmen in der Region und im Ort.

Weitere Informationen

Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm fördert das Land kommunale Projekte, die die Errichtung, Modernisierung, (energetische) Sanierung und den Umbau von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen in Baden-Württemberg zum Ziel haben und die für die Gestaltung eines zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind.

Kommunen können bis einschließlich 1. Oktober 2021 einen Antrag auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahme über die Rechtsaufsichtsbehörden bei dem zuständigen Regierungspräsidium einreichen. Letztere stehen auch für die weitere Antragsberatung zur Verfügung.

Nähere Informationen zur Ausschreibung

Einschlägige Verwaltungsvorschrift sowie die Antragsunterlagen

Kontakt

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